Hanse Merkur Tarif KV1

Der HanseMerkur-Tarif KV 1 ist ein geschlossener Bisex-Tarif (geschlechtsabhängig kalkuliert). Er eignet sich besonders gut für einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG. Bisex-Tarife wurden 2013 geschlossen und sind seither nicht mehr für Neukunden zugänglich. Geschlossene Tarife haben aufgrund von Tod, Kündigung und Tarifwechseln eine sinkende Anzahl an Versicherten. Die verbleibenden Krankenversicherten (Kollektiv) werden älter und erhöhen damit die Gesundheitsausgaben der HanseMerkur. Diese widerrum legt die Mehrkosten in Form von Beitragserhöhungen auf ihre Kunden um.

Bei einem Tarifwechsel aus dem Tarif HanseMerkur KV 1 kommt es darauf an, das aktuelle Leistungsniveau beizubehalten. Deshalb ist es wichtig zu wissen, welche Leistungen derzeit versichert sind. Einen Überblick gibt Ihnen die folgende Tabelle.

Leistungen des Tarifs KV1

Allgemeine Angaben

Ihr Tarif

Jährliche Selbstbeteiligung

420 Euro, bis 20. Lebensjahr 360 Euro

Tarifwelt

Bisex

Offen / Geschlossen

Geschlossen

Ambulante Leistungen

Leistungsmerkmal

Ihr Tarif

Primärarztprinzip

Nein

Vorsorge

100%, nach gesetzlich eingeführten Programmen (Anrechnung SB / BRE)

Medikamente

100%

Heilmittel

100%, auch Logopädie, Ergotherapie und Podologie, gemäß Bundesbeihilfeverordnung

Hilfsmittel

100%, geschlossener Hilfsmittelkatalog mit begrenzten Leistungen

Sehhilfen

100% bis max. Rechnungsbetrag 260€ alle 3 Jahre

Gebührenordnung (GOÄ)

Bis zum 3,5-fachen Satz

Heilpraktiker

100%

Ambulante Psychotherapie

80% bis zu 15 Sitzungen

Stationäre Leistungen

Leistungsmerkmal

Ihr Tarif

Unterbringung

Mehrbettzimmer

Behandlung

Regelleistungen / Belegschaftsarzt

Ersatz-Krankenhaustagegeld

Nein

Gebührenordnung (GOÄ)

Bis zum 3,5 fachen Satz

Stationäre Psychotherapie

100%

Stationäre Hospizleistung

Nein

Dentale Leistungen

Leistungsmerkmal

Ihr Tarif

Zahnbehandlung

100%

Zahnersatz (z.B. Brücke, Krone)

80%, Material-/Laborkosten gemäß Verzeichnis

Implantate

80% inkl. Knochenaufbau

Inlays

80%

Gebührenordnung (GOZ)

Bis zum 3,5-fachen Satz, bei Zahnbehandlung bis zum 2,3-fachen Satz

Kieferorthopädie

60%, bei erfolgreichem Abschluss 80%, Material-/Laborkosten gemäß Verzeichnis

Heil- und Kostenplan benötigt?

Nein, muss nicht vorgelegt werden.

Die Tarifdaten stammen aus unserem Vergleichstool psponline. Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei lediglich um eine Übersicht handelt. Maßgeblich für die zu erwartende Leistung ist das Tarifbedingungswerk des Versicherers.

Ihr Beitrag ist zu hoch? Es gibt verschiedene Lösungsansätze

Als langjähriger Bestandskunde stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, Ihren PKV-Vertrag fit für die Rente zu machen. Gerade ab dem 50. Lebensjahr ist es sinnvoll, sich mit der späteren Finanzierbarkeit der Monatsbeiträge auseinanderzusetzen. Tut man dies nicht, oder nicht rechtzeitig, können Beitragsanpassungen durch Inflation, Entmischung, medzinischem Fortschritt und steigender Lebenserwartung schnell dafür sorgen, dass die Prämie später nicht mehr bezahlt werden kann.

Bestandsversicherten steht ein Tarifwechselrecht nach §204 VVG zu. Sie haben also die Option, innerhalb Ihrer Krankenversicherung den Tarif zu wechseln und dadurch eine Beitragssenkung zu erzielen. Je nach Versicherer stehen Ihnen über 400 Tarifalternativen innerhalb der Gesellschaft zur Verfügung. Durch die Komplexität und den Umfang der Thematik, raten wir davon ab, einen Tarifwechsel auf eigene Faust durchzuführen. Auch die Mitarbeiter der Gesellschaft werden Ihnen in der Regel nur bedingt behilflich sein. Da diese als Auge und Ohr des Versicherers agieren, ist eine objektive Bewertung durch den Mitarbeiter der Versicherung nicht möglich. Er wird immer zum Vorteil seines Arbeitgebers handeln.

Der Einschluss eines Beitragsentlastungstarifs kommt in Frage, wenn Sie das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Durch die steuerliche Begünstigung und den Arbeitgeberzuschuss (bei Angestellten) lässt sich Ihre Monatsprämie ab dem 65. bzw. 67. Lebensjahr planbar für einen verhältnismäßig geringen Mehrbeitrag während der aktiven Erwerbsphase verringern.

Sofern Sie noch nicht länger als 7 Jahre bei der aktuellen Gesellschaft versichert sind, das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und Arztbesuche nur aus Erzählungen kennen (keine Vorerkrankungen, keine akuten Gebrechen), könnte auch ein Wechsel des Anbieters eine Option darstellen. Diese “Empfehlung” greift allerdings nur dann, wenn alle Rahmenbedingungen zu 100% übereinstimmen. Sollte dies nicht der Fall sein, birgt der Anbieterwechsel mit dem Verlust der Altersrückstellungen oder der erneuten Gesundheitsprüfung große Nachteile, die es genaustens abzuwägen gilt.

Das einfachste und nachhaltigste Szenario ist ein PKV-Tarifwechsel innerhalb des Unternehmens. Der Beitrag lässt sich bei vergleichbarem Leistungeniveau um bis zu 47% senken. Mit unserer langjährigen Erfahrung stehen wir Ihnen gerne für ein unverbindliches Tarifgutachten zur Verfügung.