Ein Tarifwechsel nach §204 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) ist eine Möglichkeit für Versicherungsnehmer privater Krankenversicherungen, innerhalb ihres Versicherungsunternehmens in einen anderen Tarif zu wechseln, ohne dass dabei eine erneute Gesundheitsprüfung oder Altersrückstellungen verloren gehen. Der Prozess des Tarifwechsels ist genau geregelt, und hier sind die wesentlichen Schritte:
1. Ersttermin
Im Ersttermin erhalten Sie unverbindlich Informationen zu ihrem gestzlichen Anspruch aus dem Versicherungsvertragsgesetz. Sie erfahren, wie die Gesellschaft ihren Beitrag berechnet, warum es möglich ist gleiche oder ggf. sogar bessere Leistungen für weniger Geld zu bekommen und wie die Überprüfung abläuft. Danach können Sie entscheiden, ob Sie uns mit der unverbindlichen Überprüfung beauftragen wollen.
2. Tarifvorschläge durch die PKV
Nachdem Sie uns beauftragt haben, fordern wir bei ihrer Versicherungsgesellschaft diverse alternative Tarifmöglichkeiten an. Dabei ist es wichtig, der Versicherungsgesellschaft klare Vorgaben zu machen, welche Tarifalternativen man berechnet haben möchte, da die Gesellschaft sonst in der Regel das anbietet, was für die Versicherung das Beste ist und nicht für Sie!
3. Prüfung der Tarife
Nachdem wir die Berechnungen erhalten haben, prüfen wir gemeinsam die möglichen Alternativen. Hierbei vergleichen wir im Detail ihre bisherigen Leistungen und ihre zukünftigen Leistungen.
Es gibt keine Gesundheitsprüfung bei einem Tarifwechsel nach §204 VVG, was besonders vorteilhaft ist.
- Leistungen: Es gibt die Möglichkeit, in einen Tarif zu wechseln, der vergleichbare, bessere oder niedrigere Leistungen als der bisherige Tarif bietet.
- Rückstellungen: Die bereits gebildeten Altersrückstellungen werden auf den neuen Tarif übertragen, wodurch eine zusätzliche Ersparnis beim Beitrag entsteht.
4. Zuschläge bei Mehrleistungen
Wenn der neue Tarif bessere Leistungen bietet als der bisherige, kann die Gesellschaft einen Risikozuschlag erheben, der allerdings nur auf die Mehrleistungen angewendet wird. Alternativ können Sie auch auf diese Mehrleistungen verzichten.
5. Abschluss des Tarifwechsels
Wenn Sie sich für einen neuen Tarif entschieden haben, erledigen wir gemeinsam die Umstellungsformalitäten.
Eine Kündigung des bisherigen Vertrags ist dabei nicht erforderlich, da der Wechsel innerhalb derselben Versicherung erfolgt.
Besonderheiten:
- Der Versicherungsschutz darf durch den Wechsel nicht lückenhaft werden, und die PKV darf den Wechsel nicht grundlos verweigern.
- Es gibt keine Altersbeschränkung für den Tarifwechsel.
Ein Wechsel nach §204 VVG ist vor allem dann sinnvoll, wenn der Versicherungsnehmer seine Beiträge senken oder seinen Versicherungsschutz anpassen möchte, ohne den Anbieter zu wechseln und ohne den Verlust von Altersrückstellungen oder sich einer erneuten Gesundheitsprüfung zu unterziehen.