Ist ein Wechsel zurück nach dem 55. Lebensjahr möglich?
Immer wieder werden wir darauf angesprochen, dass jemand plant, nach dem 55. Lebensjahr zurück in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln. Mal abgesehen von der Tatsache, dass man im Alter, wo die Wahrscheinlichkeit für Erkrankungen zunimmt, auf die üblicherweise besseren Leistungen der privaten Krankenversicherung verzichtet, ist ein Wechsel nach dem 55. Lebensjahr nahezu unmöglich. Hier ein paar Fakten:
Ein Wechsel von der privaten Krankenversicherung (PKV) zurück in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nach dem 55. Lebensjahr ist nur unter sehr eingeschränkten Bedingungen möglich. Grundsätzlich gilt: Je älter man ist, desto schwieriger wird der Wechsel zurück in die GKV. Für Personen über 55 Jahre gelten besondere Regeln (§ 6 SGB V).
Hier sind die realistischen Möglichkeiten im Überblick:
🔹 1. Rückkehr in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis (unter bestimmten Bedingungen)
Voraussetzung: Sie nehmen eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf (kein Minijob) unterhalb der Versicherungspflichtgrenze (2025: voraussichtlich ca. 69.300 € Jahresbrutto).
ABER: Für Personen über 55 Jahre gilt § 6 Abs. 3a SGB V: Ein Wechsel in die GKV ist dann nicht mehr möglich, wenn die Person in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert war – also z. B. ausschließlich privat oder gar nicht.
Ausnahme: Es besteht noch eine GKV-Vorversicherung in den letzten 5 Jahren – dann ist ein Wechsel evtl. möglich.
🔹 2. Arbeitslosigkeit / ALG I-Bezug
Wenn Sie arbeitslos werden und Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben, werden Sie in der Regel pflichtversichert in der GKV.
Auch hier gilt: Wenn Sie über 55 Jahre alt sind und nicht in den letzten 5 Jahren gesetzlich versichert waren, bleiben Sie privat versichert, trotz ALG I.
Ausnahme: Wenn Sie z. B. erst kürzlich privat wurden, kann ein Wechsel über ALG I gelingen.
🔹 3. Rückkehr in die Familienversicherung (z. B. Ehepartner gesetzlich versichert)
Für Ehegatten gilt: Eine beitragsfreie Familienversicherung ist nach dem 55. Lebensjahr ausgeschlossen, wenn Sie vorher privat waren.
Auch diese Möglichkeit ist in der Praxis meist nicht mehr gegeben, wenn Sie dauerhaft in der PKV waren.
🔹 4. Auswandern & Rückkehr nach Deutschland
Manche Personen kündigen ihre PKV, melden sich ab (Auslandsaufenthalt) und kommen nach Jahren zurück – dann kann ein Beitritt in die GKV unter Umständen gelingen, wenn eine Pflichtversicherung eintritt (z. B. durch Jobaufnahme).
Diese Strategie ist jedoch unsicher, komplex und nicht zu empfehlen ohne juristische Begleitung.
🔹 5. Selbstständige Tätigkeit aufgeben und Angestelltenverhältnis aufnehmen
Wenn Sie als ehemals Selbstständiger nach dem 55. Lebensjahr eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnehmen (unter Versicherungspflichtgrenze) und in den letzten 5 Jahren gesetzlich versichert waren, kann ein Wechsel möglich sein.
Aber: Ohne GKV-Vorversicherung greift auch hier § 6 Abs. 3a SGB V.
🔹 6. Härtefallregelung / Wechsel in Basistarif der PKV
Kein Wechsel in die GKV – aber ggf. Wechsel in den Basistarif der PKV möglich.
Der Basistarif ist in Leistungen mit der GKV vergleichbar, aber: Leistungen sind oft schlechter, Beiträge meist noch sehr hoch (bis über 700 €/Monat), keine Altersrückstellungen.
Auch Sozialtarife (z. B. Notlagentarif) existieren in der PKV – aber nur bei Zahlungsunfähigkeit.
Fazit:
Ein Wechsel nach dem 55. Lebensjahr zurück in die GKV ist nur möglich, wenn:
Sie in den letzten 5 Jahren gesetzlich versichert waren,
und es eine Versicherungspflicht (z. B. durch sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder ALG I) gibt.
Ohne GKV-Vorversicherung in den letzten 5 Jahren ist ein Wechsel praktisch ausgeschlossen.
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