Beitragsanpassungen der uniVersa 2027

Beitragsanpassungen der uniVersa 2027

Beitragsanpassungen der uniVersa Krankenversicherung 2027 – welche Tarife sind betroffen?

Zum 1. Januar 2027 kommt es bei der uniVersa Krankenversicherung a. G. erneut zu Beitragsanpassungen in zahlreichen Tarifen. Für privat Krankenversicherte stellt sich damit die Frage: Wie stark steigt der eigene Beitrag, welche Tarife sind betroffen und welche Möglichkeiten gibt es, auf eine Beitragserhöhung zu reagieren?

Dabei lohnt sich ein genauer Blick auf die einzelnen Tarife. Denn die Beitragsanpassungen fallen bei der uniVersa 2027 teilweise sehr unterschiedlich aus. Neben deutlichen Beitragserhöhungen gibt es auch Tarife und Tarifstufen, bei denen die Beiträge unverändert bleiben oder sogar sinken.

Die uniVersa im kurzen Überblick

Die uniVersa gehört zu den traditionsreichsten privaten Krankenversicherern Deutschlands. Die Ursprünge der heutigen uniVersa Krankenversicherung a. G. reichen bis ins Jahr 1843 zurück. Damit bezeichnet sich die Gesellschaft als älteste private Krankenversicherung Deutschlands.

Die uniVersa Krankenversicherung ist als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) organisiert. Das bedeutet, dass die Versicherten zugleich Mitglieder des Versicherungsvereins sind. Im Gegensatz zu einer Aktiengesellschaft gibt es keine Aktionäre, an die Gewinne ausgeschüttet werden müssen. Überschüsse können stattdessen unter anderem der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zugutekommen.

Die uniVersa Versicherungsunternehmen erzielten 2025 insgesamt gebuchte Bruttobeiträge von rund 1,023 Milliarden Euro. Das Kapitalanlageergebnis lag bei rund 231,6 Millionen Euro.

Beitragsanpassung 2027 bei der uniVersa

Für das Jahr 2027 werden bei der uniVersa zahlreiche Tarife angepasst. Die neuen Beiträge gelten für Versicherungsbeginne ab dem 1. Januar 2027 beziehungsweise für spätere Versicherungsbeginne. Nach den aktuell veröffentlichten Informationen sind unter anderem zahlreiche Tarife der Vollversicherung sowie Kranken-, Krankenhaus- und Pflegetagegeldtarife betroffen.

Eine pauschale Aussage wie „die uniVersa erhöht 2027 die Beiträge um X Prozent“ wäre allerdings irreführend. Die tatsächliche Veränderung hängt insbesondere vom Tarif, Eintrittsalter und der jeweiligen Tarifstufe ab.

Eine aktuelle Auswertung des gesamten Tarifwerks kommt für die Vollversicherung auf unterschiedliche durchschnittliche Anpassungen, unter anderem abhängig davon, ob es sich um klassische Vollversicherung, Beihilfetarife oder Anwärtertarife handelt.

Diese Beitragsanpassungen werden bei der uniVersa 2027 erwartet:

Geschlossene Tarife (Bisex)

Kompakttarife:

  • Intro-Tarifreihe (intro/Privat 300, intro/Privat 600, intro/Privat-S)
  • V-Tarifreihe (VE 1300G, VE 1300H, VE 2000G, VE 2000H, VE 900 K, VF)

Ambulante Tarife:

  • A-Tarifreihe (A80, A100, A155, A310, A360K, A620, A1360)

Stationäre Tarife:

  • S-Tarifreihe (ST 1/100, ST 2/100, ST 3/100, SZ, SZ II)

Dentale Tarife:

  • Z-Tarifreihe (ZA 100, ZA 90, ZA 80, ZZ-S)

Offene Tarife (Unisex)

Tarif

Kinder

Jugendliche

Erwachsene

uni-A 100

Garantie

Garantie

Garantie

uni-A 1360

Garantie

7%

5 - 7%

uni-A 155

12%

11%

11 - 13%

uni-A 310

Garantie

6%

7 - 11%

uni-A 620

Garantie

9%

9 - 13%

uni-A 80

Garantie

Garantie

Garantie

uni-ST 1/100

27%

Garantie

Garantie

uni-ST 2/100

43%

Garantie

Garantie

uni_ST 3/100

49%

Garantie

Garantie

uni-SZ II-E

Garantie

Garantie

Garantie

uni-SZ-E

Garantie

Garantie

Garantie

uni-Top/Privat 1000

12%

Garantie

6 - 7%

uni-Top/Privat 300

10%

13%

14 - 15%

uni-VE 1300G

8%

6%

6 - 9%

uni-VE 1300H

12%

6%

6 - 9%

uni-VE 2000G

9%

6%

6 - 9%

uni-VE 2000H

6%

6%

5 - 8%

uni-VE 900K

11%

Garantie

Garantie

uni-ZA 100

Garantie

Garantie

Garantie

uni-ZA 80

Garantie

Garantie

Garantie

uni-ZA 90

Garantie

Garantie

Garantie

uni-ZZ

- 11%

Garantie

-11 bis -13%

uni-ZZ Spezial

15%

-24%

Garantie

uni-intro/Privat 300

Garantie

Garantie

3 - 6%

uni-intro/Privat 600

43%

11%

Garantie

uni-intro/Privat-Spezial

27%

10%

10 - 12%

Hinweis: Die Tabelle wird regelmäßig mit größter Sorgfalt aktualisiert. Dennoch können wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben übernehmen.

Die veröffentlichten Werte zeigen deutlich: Es gibt nicht die eine uniVersa-Beitragsanpassung 2027. Je nach Tarif und Altersgruppe können die Veränderungen erheblich voneinander abweichen.

Bei einigen stationären Tarifen fallen die Anpassungen für Kinder besonders deutlich aus. Beispielsweise werden für die Tarife uni-ST 1/100, uni-ST 2/100 und uni-ST 3/100 Erhöhungen von 27 %, 43 % beziehungsweise 49 % genannt, während die entsprechenden Erwachsenentarife dort unverändert bleiben.

Diese Beispiele zeigen gleichzeitig, warum eine Beitragserhöhung immer anhand des konkreten Versicherungsscheins und nicht allein anhand des Tarifnamens beurteilt werden sollte.

Warum werden PKV-Beiträge überhaupt angepasst?

Beitragsanpassungen sind Bestandteil der langfristigen Kalkulation einer privaten Krankenversicherung. Die Beiträge werden auf Basis bestimmter Annahmen über beispielsweise Versicherungsleistungen, Kostenentwicklung, Sterblichkeit und Kapitalerträge kalkuliert.

Weichen die tatsächlichen Entwicklungen dauerhaft und in einem gesetzlich relevanten Umfang von den ursprünglichen Kalkulationsannahmen ab, kann eine Beitragsanpassung erforderlich werden.

Dabei ist wichtig: Eine Beitragserhöhung bedeutet nicht automatisch, dass der Versicherer seine Preise beliebig festlegen kann. Beitragsanpassungen in der privaten Krankenversicherung unterliegen gesetzlichen Vorgaben und müssen entsprechend überprüft und durchgeführt werden.

Was bedeutet die Beitragsanpassung für Versicherte?

Für Versicherte der uniVersa kann eine Beitragserhöhung zum 1. Januar 2027 unterschiedliche Auswirkungen haben.

Bei einem Arbeitnehmer kann beispielsweise ein Teil der Mehrbelastung durch den Arbeitgeberzuschuss aufgefangen werden. Selbstständige und Beamte haben dagegen jeweils andere Rahmenbedingungen.

Darüber hinaus sollte nicht nur die absolute Beitragshöhe betrachtet werden. Entscheidend ist auch, welcher Versicherungsschutz für den Beitrag enthalten ist.

Ein günstigerer Tarif ist daher nicht automatisch die bessere Alternative, wenn dafür beispielsweise Leistungen beim Zahnersatz, Krankenhausaufenthalt, ambulanten Leistungen oder bei Hilfsmitteln eingeschränkt werden.

Welche Möglichkeiten gibt es bei einer Beitragserhöhung?

Wer von einer Beitragsanpassung betroffen ist, sollte zunächst Ruhe bewahren und den bestehenden Vertrag überprüfen lassen.

Grundsätzlich kommen verschiedene Möglichkeiten infrage:

1. Tarifwechsel innerhalb der uniVersa

Die in den meisten Fällen beste Lösung ist ein Wechsel in einen anderen Tarif desselben Versicherers sein. Nach § 204 VVG besteht grundsätzlich ein gesetzliches Tarifwechselrecht innerhalb des Versicherungsunternehmens.

Dabei können Versicherte unter bestimmten Voraussetzungen den Versicherungsschutz verändern und dadurch den Beitrag reduzieren.

Der große Vorteil: Ein interner Tarifwechsel kann grundsätzlich ermöglichen, beim bisherigen Versicherer zu bleiben, ohne einen komplett neuen Krankenversicherungsvertrag bei einem anderen Unternehmen abschließen zu müssen.

2. Anpassung des Selbstbehalts

Je nach Tarif kann auch eine Veränderung des Selbstbehalts zu einer Beitragsreduzierung führen.

Allerdings sollte diese Möglichkeit nicht isoliert betrachtet werden. Ein höherer Selbstbehalt bedeutet schließlich, dass im Krankheitsfall zunächst höhere Kosten selbst getragen werden müssen.

3. Wechsel in eine andere private Krankenversicherung

Ein Wechsel des Versicherers ist ebenfalls möglich. Hier sollte allerdings besondere Vorsicht gelten.

Mit zunehmendem Alter können die Gesundheitsprüfung und die bisher aufgebauten Alterungsrückstellungen eine wichtige Rolle spielen. Ein Wechsel zu einem anderen Versicherer kann deshalb langfristige Auswirkungen haben und sollte nicht allein wegen einer aktuellen Beitragserhöhung erfolgen.

4. Leistungsumfang überprüfen

Eine Beitragsanpassung kann ein sinnvoller Anlass sein, den eigenen Versicherungsschutz grundsätzlich überprüfen zu lassen.

Dabei sollte unter anderem geprüft werden:

  • Welche Leistungen sind tatsächlich versichert?
  • Wie hoch ist der Selbstbehalt?
  • Welche Beitragsrückerstattung ist möglich?
  • Gibt es sinnvollere Tarifstufen beim bisherigen Versicherer?
  • Welche Leistungen würden sich bei einem Tarifwechsel verändern?
  • Wie entwickelt sich der Beitrag voraussichtlich langfristig?

Die Optionen im direkten Vergleich: Kündigung vs. Tarifwechsel

Merkmal

Anbieterwechsel

interner Tarifwechsel

Gesundheitsprüfung

Ja

Nein

Altersrückstellungen bleiben?

Bedingt / Nein

Ja

Beitragssenkung möglich

Ja, mit Risiko

Ja, ohne Risiko

Leistungen

Ungewiss

Vergleichbar / identisch

Aufwand

Hoch

Gering

Rechtssicherheit

Eingeschränkt

Hoch (gesetzlich verankert)

Nicht nur auf den Prozentsatz schauen

Eine prozentuale Beitragserhöhung wirkt auf den ersten Blick häufig dramatisch. Entscheidend ist jedoch immer der tatsächliche Eurobetrag.

Ein Beispiel:

Steigt ein Monatsbeitrag von 700 Euro um 10 %, entspricht das einer Mehrbelastung von 70 Euro monatlich.

Bei einem Beitrag von 1.000 Euro wären es dagegen bereits 100 Euro monatlich.

Zusätzlich kann sich bei Arbeitnehmern der tatsächlich selbst zu tragende Betrag aufgrund des Arbeitgeberzuschusses anders darstellen.

Deshalb sollte eine Beitragsanpassung immer individuell berechnet werden.

Fazit: Beitragsanpassung 2027 genau prüfen

Die Beitragsanpassungen der uniVersa zum 1. Januar 2027 fallen je nach Tarif und Altersgruppe unterschiedlich aus. Während einige Tarife deutlich teurer werden, bleiben andere unverändert oder werden sogar günstiger.

Für Versicherte bedeutet das: Nicht vorschnell kündigen oder den Versicherer wechseln.

Eine Beitragserhöhung ist vielmehr ein guter Anlass, den bestehenden Vertrag genau zu analysieren. Insbesondere ein Tarifwechsel innerhalb der uniVersa kann eine interessante Möglichkeit sein, den Beitrag zu reduzieren, ohne den Versicherer wechseln zu müssen.

Wer eine Beitragsanpassung für 2027 erhält, sollte deshalb nicht nur auf die Höhe der Erhöhung schauen, sondern den gesamten Versicherungsschutz, den Selbstbehalt und mögliche Tarifalternativen berücksichtigen.

Wichtig: Die konkrete Beitragsveränderung kann nur anhand des individuellen Tarifs, Eintrittsalters und Versicherungsumfangs zuverlässig beurteilt werden. Die hier genannten Prozentwerte dienen lediglich als Beispiele und können je nach Tarifstufe und Personengruppe abweichen.

Beitragsanpassungen der AXA 2027

Beitragsanpassungen der AXA 2027

Steigen die Beiträge der AXA im Jahr 2027?

Wie jeder private Krankenversicherer stellt auch die AXA jeden Tarif einmal pro Jahr auf den Prüfstand. Weicht die ursprüngliche Kalkulation dauerhaft von den tatsächlichen Kosten ab, kann eine Beitragsanpassung (BAP) folgen. Kommuniziert werden zunächst die Anpassungen im Neugeschäft (Neuabschlüsse), also für Kunden, die neu zur AXA wechseln; die Werte für ältere, bereits geschlossene Bestandstarife folgen zeitversetzt und fallen bei diesen geschlossenen Tarifen häufig höher aus.

Ob ausgerechnet Ihr Tarif im kommenden Jahr teurer wird, entscheidet sich anhand von Tarifgeneration, Eintrittsalter und vereinbartem Leistungsumfang. Zwei Versicherte bei ein und demselben Unternehmen können deshalb völlig unterschiedliche Anpassungen erhalten.

Diese AXA-Tarife bekommen 2027 eine Beitragsanpassung

Die direkte Antwort zuerst: Nicht jeder AXA-Tarif ist betroffen, aber viele. Wie stark der Beitrag steigt, hängt davon ab, ob Sie in einem geschlossenen Alttarif oder in einem der aktuellen offenen Tarife versichert sind. Wichtig zu verstehen ist der Unterschied zwischen beiden Gruppen, weil die Ursachen für die Erhöhung jeweils andere sind. Für die offenen Unisex-Tarife wurden bereits Erhöhungen von bis zu 30% angekündigt.

Geschlossene Tarife im Bestand

Geschlossene Tarife nehmen keine neuen Kunden mehr auf. Das klingt harmlos, ist aber der eigentliche Kostentreiber. Wo niemand mehr nachkommt, altert die Versichertengemeinschaft im Schnitt immer weiter. Wer bleibt, ist tendenziell älter und verursacht höhere Kosten. Diese schrumpfende Gruppe teilt die Ausgaben unter sich auf. Genau das schiebt den Beitrag Jahr für Jahr nach oben. Die AXA hat einige dieser Altbestände über die Jahre spürbar teurer gemacht, allen voran die EL-Linien.

Kompakt

  • Tarif 038
  • ECO-Tarifreihe (ECO 1300, ECO 2600, ECO 4800, ECO 5200)
  • ECORA-Tarifreihe (ECORA 1300, ECORA 2600, ECORA 5000)
  • EL-Tarifreihe (EL, EL-N, EL400, EL400-N, ELBonus, ELBonus-O. ELBonus-N)
  • Vision-Tarifreihe (Vision 1, Vision 1F, Vision 1N, Vision 2, Vision 3, Vision Start, Vision Start-N, Vision 1-1500, Vision 1-3000, Vision 1-4500)
  • Vital-Tarifreihe (Vital 250, Vital 300-N, Vital 600-N, Vital 750, Vital 900-N)

Ambulant

  • 140er-Tarifreihe (140, 140-N, 140/16, 140/18, 140/20, 141/18, 141/20, 142/18, 142/20, 144/18, 144/20, 145/20)
  • AM-Tarifreihe (AM 100, AM 310, AM 700)

Stationär

  • Tarif 039
  • 340er-Tarifreihe (341, 341-N, 341/16, 341/18, 341/20, 342, 342-N, 342/16, 342/18, 342/20, 343/16, 343/20, 344, 344-N, 344/20)
  • K-Tarifreihe (K 1, K 2, K 3, K 3 + KG3, K 3 + KG4, KG-SU, KG-SU-N, KG2-N, KG3, KG4, KGU)

Dental

  • 500er-Tarifreihe (511, 540/12, 541, 541-N, 541/18, 541/20, 544/20)
  • Vital-Tarifreihe (Vital-Z, Vital-Z-N)
  • Z-Tarifreihe (Z100/ZS60, Z100/ZS60-N, Z100S, Z100S-N, ZPRO, ZPRO-N)

Offene Tarife

Bei den offenen Tarifen liegt der Grund weniger im Bestand als in der allgemeinen Kostenentwicklung: Teurere Behandlungen, steigende Arzneimittelpreise, medizinischer Fortschritt und der niedrige Rechnungszins. Diese Tarife stehen weiter für Neukunden offen.

Tarif

Kinder

Jugendliche

Erwachsene

AktivMe-U

27%

29%

18-19%

ELBonus-U

30%

10%

18 - 20%

GesundExtra 1

11%

11%

8%

GesundExtra 2

12%

12%

8 - 9%

GesundExtra 3

13%

13%

9 - 10%

KGSU-U

0%

0%

./.26 - ./.27%

Komfort Zahn-U

11%

11%

10 - 16%

Kompakt Zahn-U

11%

11%

0%

Prem Zahn-U

11%

11%

7 - 8%

VA2-U

17%

12%

6 - 7%

VA6-900-U

6%

19%

0%

VA6-U

5%

16%

0%

VZ600-U

18%

18%

17 - 19%

Hinweis: Die Tabelle wird regelmäßig mit größter Sorgfalt aktualisiert. Dennoch können wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben übernehmen.

Warum die AXA die Beiträge schon wieder anhebt

Die Kurzform: Weil das Gesetz es so vorschreibt und die Kosten real steigen. Eine private Krankenversicherung darf den Beitrag nicht willkürlich anheben. Sie muss sogar reagieren, sobald die tatsächlichen Ausgaben dauerhaft von der ursprünglichen Kalkulation abweichen. Ein unabhängiger Treuhänder prüft das. Übersteigen die Leistungsausgaben einen festgelegten Schwellenwert, wird der Beitrag neu berechnet. Die folgenden vier Kostentreiber sind hauptverwantwortlich für die Beitragsanpassung der AXA 2027:

  • Die medizinische Inflation: Die Entwicklung neuer Behandlungsmethoden, hochkomplexer Operationsverfahren und biologischer Medikamente (z. B. in der Onkologie) schreitet rasant voran. Diese Innovationen retten Leben, verursachen jedoch immense Kosten. Da die AXA Ihnen vertraglich das Recht auf das medizinisch modernste Niveau garantiert, steigen die Leistungsausgaben.
  • Steigende Fallzahlen und Betriebskosten: Ob gestiegene Personalkosten in Pflege und Kliniken oder die allgemeine Teuerung bei Medizinprodukten – Krankenhäuser und Ärzte rechnen diese Mehrbelastungen über die Gebührenordnungen direkt mit der PKV ab.
  • Langzeitfolgen des Kapitalmarkts: Um Ihre Beiträge im Alter stabil zu halten, bildet die AXA Altersrückstellungen. Die über viele Jahre extrem niedrigen Zinsen am Kapitalmarkt haben die Erträge dieser Rückstellungen geschmälert. Auch wenn die Zinsen sich leicht erholen, muss die mathematische Lücke teilweise durch Beitragsanpassungen geschlossen werden.
  • Wir werden älter: Je höher die Lebenserwartung, desto höher sind grundsätzlich auch die Ausgaben. Die steigende Lebenserwartung wird also laufend eingepreist.

Beitragserhöhung der AXA im Briefkasten? Ihr Handlungsleitfaden für die nächsten Schritte

Vorab das Wichtigste: Bleiben Sie gelassen und kündigen Sie nichts überstürzt. Mit einer Kündigung verlieren Sie in der Regel einen Großteil oder sogar sämtliche gebildeten Alterungsrückstellungen. Hinzu kommt eine erneute Gesundheitsprüfung. Arbeiten Sie stattdessen der Reihe nach diese Punkte ab:

  1. Interner Tarifwechsel nach §204 VVG – die wirksamste Stellschraube. Sie wechseln in einen leistungsähnlichen Tarif beim selben Versicherer, die Alterungsrückstellungen bleiben vollständig erhalten, eine Gesundheitsprüfung ist nur für echte Mehrleistungen zulässig, und ablehnen darf der Versicherer den Wechsel nicht. Im Schnitt sind bis zu 43 % Ersparnis drin.
  2. Selbstbehalt bewusst anheben. Das senkt den Beitrag; als Faustregel sollte die Ersparnis über der möglichen Eigenbeteiligung liegen. Zu bedenken: Auch der Arbeitgeberzuschuss fällt dadurch geringer aus.
  3. Leistungen nachjustieren. Komfortbausteine, auf die Sie verzichten können, können gestrichen werden; unverzichtbare Leistungen wie Zahnersatz, Reha und Palliativversorgung sollten bestehen bleiben.
  4. Beitragsentlastungstarif prüfen. Er sorgt für stabilere Beiträge im Ruhestand, wird häufig vom Arbeitgeber bezuschusst und ist steuerlich begünstigt.
  5. Die Erhöhung formal überprüfen lassen und bei Zweifeln eine Rückforderung beziehungsweise anwaltliche Prüfung anstoßen.

Sollten Sie dennoch wechseln wollen: Bei jeder Beitragserhöhung steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu, das zwei Monate ab Zugang der Mitteilung läuft. Sprechen Sie die Kündigung erst aus, wenn ein nahtloser Anschlussschutz nachgewiesen ist.

Gesellschaft wechseln oder Tarif wechseln?

Der Klassiker unter den Fehlern verdient einen eigenen Abschnitt. Nach einer Erhöhung denken viele zuerst daran, die PKV zu kündigen oder zu einem anderen Versicherer zu wechseln. Beides ist fast immer die schlechtere Wahl. Warum sich ein Anbieterwechsel nur selten lohnt und wann eine Kündigung der PKV zum teuren Fehler wird, haben wir jeweils ausführlich beschrieben.

Bei einem Anbieterwechsel verlieren Sie einen Großteil ihrer Alterungsrückstellungen, die Sie über Jahre angespart haben. Sie durchlaufen eine neue Gesundheitsprüfung. Jede Vorerkrankung kann zu Zuschlägen, Ausschlüssen oder sogar zur Ablehnung führen. Weil Sie beim neuen Versicherer älter einsteigen, ist der Startbeitrag oft gar nicht so günstig, wie er auf den ersten Blick wirkt.

Beim Tarifwechsel innerhalb der AXA ist das anders. Ihre Alterungsrückstellungen bleiben vollständig erhalten. Es gibt keine neue Gesundheitsprüfung. Die AXA verhält sich hier seit einigen Jahren durchweg kooperativ, liefert die nötigen Informationen zügig und vollständig. Genau das macht sie zu einem dankbaren Kandidaten für eine interne Optimierung, auch wenn wir die AXA als Gesellschaft insgesamt kritisch sehen.

Wichtig, damit kein falscher Eindruck entsteht: Dass wir die AXA wegen ihrer Anpassungshistorie nicht zwingend empfehlen, heißt für Bestandskunden gerade nicht, dass Sie dort weg müssen. Im Gegenteil. Wo über Jahre kräftig erhöht wurde, ist das Sparpotenzial für einen internen Wechsel oft besonders groß.

 

Die Optionen im direkten Vergleich: Kündigung vs. Tarifwechsel

Merkmal

Anbieterwechsel

interner Tarifwechsel

Gesundheitsprüfung

Ja

Nein

Altersrückstellungen bleiben?

Bedingt / Nein

Ja

Beitragssenkung möglich

Ja, mit Risiko

Ja, ohne Risiko

Leistungen

Ungewiss

Vergleichbar / identisch

Aufwand

Hoch

Gering

Rechtssicherheit

Eingeschränkt

Hoch (gesetzlich verankert)

Häufige Fragen zur AXA-Beitragserhöhung 2027

  • Ab wann gilt die neue AXA-Beitragserhöhung?

Die Anpassung greift zum 01.01.2027. Das Ankündigungsschreiben erhalten die betroffenen Kunden in der Regel einige Wochen vorher, meist im November 2026.

  • Kann ich die Erhöhung verhindern?

Die Erhöhung selbst nicht, denn sie ist gesetzlich vorgeschrieben, sobald die Kosten die Schwelle überschreiten. Was Sie sehr wohl beeinflussen können, ist Ihr Beitrag insgesamt, vor allem über einen Tarifwechsel nach §204 VVG.

  • Verliere ich beim internen Tarifwechsel meine Alterungsrückstellungen?

Nein. Beim Wechsel innerhalb der AXA nehmen Sie Ihre kompletten Alterungsrückstellungen mit. Das ist der entscheidende Unterschied zum Wechsel zu einem anderen Versicherer.

  • Lohnt sich ein Wechsel, obwohl die AXA nicht zu Ihren Favoriten zählt?

Ja. Bei einem internen Tarifwechsel bleiben Sie ja bei der AXA und optimieren nur Ihren Tarif. Unsere Zurückhaltung gilt der Gesellschaft für Neukunden, nicht der Frage, ob Bestandskunden sparen sollten.

Fazit: Erst rechnen, dann entscheiden

Die AXA-Beitragserhöhung 2027 ist ärgerlich, aber kein Grund für Aktionismus. Der teuerste Weg ist, den Brief abzuheften und weiterzuzahlen. Der schlechteste ist der überstürzte Sprung zu einem anderen Versicherer.

Der beste Weg führt fast immer über den eigenen Tarif. Ein Wechsel nach §204 VVG innerhalb der AXA senkt den Beitrag bei gleicher Leistung, ohne Gesundheitsprüfung und unter Mitnahme Ihrer Alterungsrückstellungen. Genau darauf sind wir spezialisiert. Als bundesweit bekannter Anbieter für den PKV-Tarifwechsel prüfen wir für Sie, welcher AXA-Tarif zu Ihnen passt und wie viel Sie konkret sparen. Unverbindlich und mit Blick auf die Zahlen, nicht auf das Bauchgefühl.

Wenn Ihr Anpassungsschreiben da ist, schicken Sie es uns. Wir sagen Ihnen, was dahintersteckt und was für Sie drin ist.

Wann macht es Sinn, in die private Krankenversicherung zu wechseln – und wann eher nicht?

Wann macht es Sinn, in die private Krankenversicherung zu wechseln – und wann eher nicht?

Die private Krankenversicherung (PKV) kann gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erhebliche Vorteile bieten: bessere Leistungen, kürzere Wartezeiten bei Fachärzten und individuell gestaltbare Tarife. Gleichzeitig ist der Wechsel eine Entscheidung, die man nicht leichtfertig treffen sollte. Denn während die Beiträge in der GKV vor allem vom Einkommen abhängen, orientiert sich die PKV unter anderem an Alter, Gesundheitszustand und dem gewählten Leistungsumfang.

Die entscheidende Frage lautet deshalb nicht: „Ist die private Krankenversicherung besser?“, sondern: „Passt die PKV langfristig zu meiner persönlichen und finanziellen Situation?“

Wer kann überhaupt in die private Krankenversicherung wechseln?

Nicht jeder kann frei zwischen GKV und PKV wählen.

Für Arbeitnehmer ist ein Wechsel grundsätzlich möglich, wenn das regelmäßige Jahresbruttoeinkommen über der sogenannten Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt. Im Jahr 2026 beträgt diese Grenze 77.400 Euro beziehungsweise 6.450 Euro monatlich.

Darüber hinaus können beispielsweise Selbstständige, Freiberufler und Beamte unter bestimmten Voraussetzungen privat versichert sein.

Für Arbeitnehmer gilt allerdings: Die Entscheidung für die PKV sollte nicht allein deshalb getroffen werden, weil der Beitrag zunächst niedriger ist.

Wann kann die PKV besonders sinnvoll sein?

1. Für junge, gut verdienende Singles

Für einen jungen, gesunden und gut verdienenden Alleinstehenden kann die PKV durchaus attraktiv sein.

Der Beitrag richtet sich nicht direkt nach dem Einkommen, sondern unter anderem nach Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang. Wer beispielsweise als junger Arbeitnehmer ein hohes Einkommen erzielt, kann dadurch zunächst einen deutlich interessanteren Beitrag erreichen als in der GKV.

Allerdings sollte ein Teil der Ersparnis unbedingt für später zurückgelegt werden.

Denn ein häufiger Fehler besteht darin, die niedrigeren PKV-Beiträge als zusätzlich verfügbares Einkommen zu betrachten. Sinnvoller ist es, die Differenz zur GKV langfristig als Rücklage für das Alter zu investieren.

2. Wenn hochwertige Leistungen besonders wichtig sind

Ein weiterer Grund für die PKV können die Leistungen sein.

Je nach Tarif können beispielsweise enthalten sein:

  • Behandlung durch Spezialisten
  • freie Arzt- und Krankenhauswahl
  • Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus
  • Chefarztbehandlung
  • umfangreichere Zahnleistungen
  • höhere Erstattungen für Zahnersatz
  • umfangreichere Leistungen bei Heilmitteln

Wichtig ist dabei: Nicht jede private Krankenversicherung bietet automatisch bessere Leistungen.

Entscheidend ist der konkrete Tarif. Ein sehr günstiger PKV-Tarif kann deutlich schlechtere Leistungen bieten als ein hochwertiger Tarif.

3. Für Beamte

Für Beamte kann die PKV aufgrund der Kombination aus Beihilfe und privater Krankenversicherung besonders interessant sein.

Hier gelten allerdings andere Voraussetzungen und Berechnungen als bei Arbeitnehmern. Deshalb sollte die Entscheidung individuell anhand der persönlichen Beihilfesituation getroffen werden.

Wann sollte man eher in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben?


1. Bei einer Familie mit mehreren Kindern

Hier liegt einer der größten Unterschiede zwischen GKV und PKV.

In der gesetzlichen Krankenversicherung können Kinder und unter bestimmten Voraussetzungen auch Ehepartner beitragsfrei familienversichert werden. In der PKV benötigt dagegen grundsätzlich jedes Familienmitglied einen eigenen Versicherungsschutz.

Das kann einen erheblichen finanziellen Unterschied machen.

Ein Beispiel:

Ein gut verdienender Familienvater zahlt in der PKV vielleicht einen attraktiven Beitrag für sich selbst. Kommen jedoch zwei oder drei Kinder hinzu und verdient der Ehepartner wenig oder gar nichts, können die zusätzlichen PKV-Beiträge die ursprüngliche Ersparnis schnell aufzehren.

Für Familien ist die GKV deshalb häufig finanziell attraktiver.

2. Wenn das Einkommen später unsicher sein könnte


Die GKV hat einen entscheidenden Vorteil: Der Beitrag orientiert sich grundsätzlich an den beitragspflichtigen Einnahmen.

Sinkt das Einkommen, kann auch die finanzielle Belastung sinken.

Bei der PKV funktioniert das anders. Der Beitrag wird nicht einfach deshalb günstiger, weil das Einkommen im Alter oder bei einer beruflichen Veränderung sinkt. Auch im Ruhestand muss der PKV-Beitrag grundsätzlich weiter bezahlt werden.

Die Verbraucherzentrale weist deshalb darauf hin, dass insbesondere Menschen mit geringerem Einkommen und wenig finanziellen Rücklagen im Alter mit der PKV Probleme bekommen können.

3. Bei Vorerkrankungen


Vor dem Abschluss einer PKV erfolgt eine Gesundheitsprüfung.

Bestehen Vorerkrankungen, kann dies zu einem Risikozuschlag, bestimmten Leistungsausschlüssen oder – je nach Situation – zu Schwierigkeiten beim Abschluss führen.

Deshalb sollte man gerade bei bestehenden gesundheitlichen Problemen nicht vorschnell die GKV kündigen.

4. Wenn man möglichst flexibel bleiben möchte


Ein ganz wichtiger Punkt wird bei der Entscheidung häufig unterschätzt:

Der Weg zurück von der PKV in die GKV ist nicht jederzeit frei möglich.

Insbesondere ab dem Alter von 55 Jahren kann eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung sehr schwierig oder ausgeschlossen sein. Auch bei jüngeren Versicherten ist eine Rückkehr nur möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.

Wer heute mit 35 Jahren in die PKV wechselt, sollte deshalb nicht davon ausgehen:

„Wenn mir die PKV später zu teuer wird, gehe ich einfach wieder in die gesetzliche Krankenkasse.“

So einfach ist es häufig nicht.

Das Alter ist einer der wichtigsten Faktoren


Die PKV wird häufig mit dem Argument beworben, dass die Beiträge durch sogenannte Alterungsrückstellungen für das Alter abgesichert werden.

Diese Rückstellungen sind tatsächlich ein wichtiger Bestandteil der privaten Krankenversicherung. Sie sollen dazu beitragen, die steigenden Krankheitskosten im höheren Alter abzufedern.

Trotzdem bedeutet das nicht, dass der PKV-Beitrag im Alter automatisch stabil bleibt.

Auch die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass PKV-Beiträge trotz Alterungsrückstellungen steigen können.

Deshalb sollte man bei einem Wechsel nicht nur fragen:

„Was kostet mich die PKV heute?“

Sondern vor allem:

„Kann ich mir diesen Versicherungsschutz auch mit 65, 75 oder 85 Jahren noch leisten?“


Ein häufiger Fehler: Nur den heutigen Beitrag vergleichen


Nehmen wir an, ein 30-jähriger Arbeitnehmer zahlt in der PKV 500 Euro monatlich und müsste in der GKV deutlich mehr bezahlen.

Auf den ersten Blick ist die Entscheidung einfach.

Doch ein sinnvoller Vergleich muss weiter gehen:

  • Wie entwickelt sich der PKV-Beitrag langfristig?
  • Wie hoch sind die Beiträge im Ruhestand?
  • Welche Leistungen sind tatsächlich versichert?
  • Wie hoch sind die Selbstbehalte?
  • Wie entwickeln sich Einkommen und Rente?
  • Gibt es Kinder?
  • Wie hoch sind die eigenen finanziellen Rücklagen?
  • Wie wichtig sind bestimmte medizinische Leistungen?

Ein günstiger PKV-Beitrag heute ist deshalb kein ausreichendes Argument für einen Wechsel.

Besonders wichtig: Der Tarif


Wer sich für die PKV entscheidet, sollte nicht einfach den günstigsten Tarif auswählen.

Billigtarife können bei wichtigen Leistungen erhebliche Einschränkungen enthalten. Die Verbraucherzentrale warnt ausdrücklich davor, die PKV allein nach dem Preis auszuwählen.

Achten sollte man unter anderem auf:

Ambulante Leistungen:
Welche Ärzte und Behandlungsmethoden werden bezahlt?

Stationäre Leistungen:
Gibt es Ein- oder Zweibettzimmer? Ist die freie Krankenhauswahl eingeschlossen?

Zahnleistungen:
Wie hoch ist die Erstattung für Zahnersatz und Implantate?

Psychotherapie:
Wie viele Sitzungen werden übernommen und unter welchen Voraussetzungen?

Hilfsmittel:
Welche Hilfsmittel sind versichert und gibt es Einschränkungen?

Selbstbehalt:
Wie hoch ist der jährliche Eigenanteil?

Gerade beim Selbstbehalt sollte man nicht nur auf den monatlichen Beitrag schauen. Ein sehr niedriger Monatsbeitrag kann mit einem hohen Eigenanteil erkauft werden.

Was passiert, wenn die PKV später zu teuer wird?


Eine Beitragserhöhung bedeutet nicht automatisch, dass man sofort die Versicherungsgesellschaft wechseln sollte.

Oft kann zunächst geprüft werden, ob beim bisherigen Versicherer ein anderer Tarif mit günstigeren Beiträgen infrage kommt.

Das ist deshalb interessant, weil bei einem internen Tarifwechsel die bereits gebildeten Alterungsrückstellungen grundsätzlich angerechnet werden können.

Ein Wechsel zu einer völlig anderen privaten Krankenversicherung sollte dagegen sehr genau geprüft werden. Unter anderem kann eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich sein und ein Teil der Alterungsrückstellungen kann verloren gehen.

Für wen ist die PKV eher geeignet?


Vereinfacht gesagt, spricht vieles für die PKV, wenn mehrere dieser Punkte zutreffen:

  • junges Eintrittsalter
  • gutes und langfristig stabiles Einkommen
  • guter Gesundheitszustand
  • keine oder wenige Familienangehörige, die mitversichert werden müssen
  • Wunsch nach umfangreicheren Leistungen
  • ausreichende finanzielle Rücklagen
  • Bereitschaft, sich langfristig mit dem Thema Krankenversicherung zu beschäftigen
  • Bereitschaft, zusätzlich fürs Alter vorzusorgen

Für wen ist die GKV häufig die bessere Lösung?


Eher für die GKV spricht dagegen:

  • Familienplanung oder mehrere Kinder
  • ein nicht dauerhaft gesichertes Einkommen
  • geringe finanzielle Rücklagen
  • absehbar niedrige Einkünfte im Alter
  • erhebliche Vorerkrankungen
  • Wunsch nach möglichst einfacher und flexibler Absicherung
  • Unsicherheit darüber, ob man die PKV auch im Alter dauerhaft bezahlen kann

Fazit: Nicht der heutige Preis entscheidet


Die private Krankenversicherung kann eine hervorragende Lösung sein – aber sie ist keine reine Sparmaßnahme.

Wer jung ist, gut verdient, gesund ist, keine größeren Familienkosten erwarten muss und Wert auf umfangreiche Leistungen legt, kann von der PKV profitieren.

Wer dagegen eine Familie versorgen möchte, ein schwankendes Einkommen hat oder sich vor allem vor hohen Beiträgen im Alter schützen möchte, sollte die GKV sehr ernsthaft als Alternative betrachten.

Der wichtigste Grundsatz lautet deshalb:

Nicht fragen, welche Krankenversicherung heute am billigsten ist. Fragen, welche Lösung über Jahrzehnte zu den eigenen Lebensumständen passt.

Eine Entscheidung für die PKV sollte immer auf einer langfristigen Betrachtung beruhen – nicht auf einem günstigen Einstiegsbeitrag.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Versicherungs- oder Rechtsberatung. Die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen können sich ändern.

Beitragsanpassungen der R+V 2026

Beitragsanpassungen der R+V 2026

Beitragsanpassungen der R+V 2026. Was Versicherte wissen müssen!

Die R+V Krankenversicherung AG gehört zur R+V Versicherungsgruppe, einer der größten Versicherungsgruppen Deutschlands, die als genossenschaftlicher Versicherer stark mit den Volks- und Raiffeisenbanken verbunden ist. Durch diese Struktur verfolgt die R+V eine  kundenorientierte und nachhaltige Geschäftsstrategie, die sich in einer relativ stabilen Beitragsentwicklung und einer durchdachten Tarifstruktur widerspiegelt.

Doch auch bei der R+V ist in diesem Herbst wieder Bewegung drin: Die Schreiben zur PKV-Beitragserhöhung 2026 sind auf dem Weg. Von durchschnittlich 19% ist die Rede. Im Spitzensatz kann die Erhöhung sage und schreibe 33% betragen.

Doch was steckt dahinter?. Welche Tarife betroffen sind, wie Sie reagieren sollten und warum der Tarifwechsel nach §204 VVG meist die klügste Entscheidung ist, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Welche Tarife der R+V werden 2026 angepasst?

Auch im Jahr 2026 müssen viele Kunden der R+V  Krankenversicherung mit steigenden Beiträgen in ihrer privaten Krankenversicherung rechnen. Die Anpassungen betreffen voraussichtlich erneut sowohl Alt-Tarife (Bisex) als auch neuere Unisex-Tarife.

In den klassischen Bisex-Tarifen führt die sogenannte Entmischung des Tarifkollektivs zu einer zunehmenden Schieflage. Wenn jüngere, gesündere Versicherte kündigen oder in andere Tarife wechseln, bleiben kostenintensivere Personen zurück – was sich unweigerlich auf die Beitragskalkulation auswirkt.

Aber auch die modernen Unisex-Tarife kommen nicht ungeschoren davon. Gründe sind hier vor allem medizinischer Fortschritt, steigende Ausgaben im Gesundheitswesen und eine anhaltend schwierige Zinssituation, die die Rückstellungen belastet.

Welche Tarife konkret zum 01.01.2026 angepasst werden, erfahren Sie hier:

Geschlossene Tarife (Bisex)

Kompakttarife:

  • Classic-Tarifreihe (AGIL classic EP0, AGIL classic EP0U, AGIL classic EP1, AGIL classic EP1U, AGIL classic EP2, AGIL classic EP2U, AGIL classic EP3, AGIL classic EP3U)
  • AS-Tarifreihe (AS 2, AS 4)
  • Comfort-Tarifreihe (AGIL comfort MP0, AGIL comfort MP1, AGIL comfort MP2, AGIL comfort MP3)
  • Premium-Tarifreihe (AGIL premium TN0, AGIL premium TN1, AGIL premium TN2, AGIL premium TN3)
  • PA-Tarifreihe (PA 0, PA 1)
  • B-Tarifreihe (BSN, BSS, BSS (SG2)

Ambulante Tarife:

  • A-Tarifreihe (A 80, A 100, A 103, A 105)

Stationäre Tarife:

  • S-Tarifreihe (S 101, S 102, S 103, SG 2 (BSS)

Dentale Tarife:

  • Tarif BSNZ
  • Tarif Z 60
  • Tarif Z 75

OffeneTarife (Unisex)

Tarif

Kinder

Jugendliche

Erwachsene

AGIL classic pro 0 (CP0U)

16%

17%

16%

AGIL classic pro 480 (CP1U)

23%

30%

26 - 27%

AGIL classic pro 960 (CP2U)

8%

23%

23 - 26%

AGIL classic pro 1920 (CP3U)

15%

20%

20 - 23%

AGIL comfort 0 (MP0U)

22%

16%

15%

AGIL comfort 480 (MP1U)

17%

16%

16 - 18%

AGIL comfort 960 (MP2U)

23%

Stabil

Stabil

AGIL comfort 1920 (MP3U)

18%

19%

19%

AGIL premium 0 (TN0U)

Stabil

15%

15 - 16%

AGIL premium 480 (TN1U)

11%

31%

30 - 33%

AGIL premium 960 (TN2U)

19%

17%

18 - 20%

AGIL premium 1920 (TN3U)

25%

23%

24 - 26%

Hinweis: Die Tabelle wird regelmäßig aktualisiert. Dennoch besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit der Angaben.

Gründe für die Beitragsanpassung:

Die private Krankenversicherung darf Beiträge nur dann anpassen, wenn definierte Schwellenwerte überschritten werden – das schreibt der Gesetzgeber vor. Die Gründe sind vielfältig:

1. Entwicklung der medizinischen Versorgung

Immer neue Diagnoseverfahren, moderne Medikamente und innovative Behandlungen sorgen für bessere Heilungschancen – aber auch für höhere Kosten. Diese Innovationen schlagen sich direkt in den Beitragssätzen nieder.

2. Höhere Lebenserwartung

Je älter wir werden, desto mehr Gesundheitsleistungen benötigen wir – insbesondere im Rentenalter. Die Nürnberger muss diese längere Leistungsdauer einkalkulieren, was zu steigenden Beiträgen führt.

3. Gesundheitskosten steigen insgesamt

Zahnbehandlungen, stationäre Aufenthalte, Pflegekosten – nahezu alle Bereiche des Gesundheitssystems sind von einer spürbaren Kostensteigerung betroffen. Das wirkt sich unabhängig vom individuellen Bedarf auf alle PKV-Tarife aus.

4. Kapitalmarkt und Niedrigzins

Altersrückstellungen werden angelegt, um in Zukunft die Beiträge zu entlasten. Bei dauerhaft niedrigen Zinsen gelingt dies jedoch nur eingeschränkt – die Folge: steigende Prämien.

5. Tarifinterne Entmischung

Gerade in geschlossenen Tarifen der R+V zeigt sich ein deutlicher Trend: Junge, gesunde Versicherte wandern ab, während leistungshäufigere Personen im Kollektiv verbleiben – was die Prämienentwicklung negativ beeinflusst.

Wie kann die R+V im Rentenalter für stabile PKV-Beiträge sorgen?

Eine Beitragsanpassung mag häufig Sorgen mit sich bringen. Allen voran die Frage nach der Bezahlbarkeit der Beiträge im Rentenalter wird oft gestellt. Wir möchten Sie ein wenig beruhigen. Die R+V Krankenversicherung verfügt über verschiedene Sicherungsmechanismen, um Ihre Beiträge auch langfristig bezahlbar zu halten. Darüber hinaus gibt es einige weitere optimale Vorsorgemöglichkeiten, um den PKV-Beitrag zu optimieren. Dazu zählen unter anderem:

  • Tarifliche Altersrückstellungen: Ein Teil Ihrer Beiträge wird zur Seite gelegt, um künftige Kostensteigerungen im Alter abzufedern. Die tariflichen Rückstellungen sorgen ab dem 65. Lebensjahr für Beitragsstabilität.
  • Gesetzlicher Beitragszuschlag – GBZ (10 %): Dieser Zuschlag wird bis zum 60. Lebensjahr erhoben und dient ebenfalls der Beitragsentlastung im Alter. Mit dem 60. Lebensjahr endet die Zahlung des Zuschlags. Die Folge ist eine kleine Beitragssenkung. Eine weitere Beitragssenkung folgt dann mit 65, wenn die angesparten Mittel aus dem GBZ beitragsmindernd verwendet werden.
  • Beitragsentlastungstarif: Der Beitragsentlastungstarif ist ein freiwilliger Baustein, mit dem Sie Ihre Beiträge im Ruhestand dauerhaft senken können. Sie zahlen während des aktiven Erwerbslebens bewusst mehr, um später weniger zu bezahlen. Diese Variante kommt vor allem für jüngere Versicherte, und Angestellte in Frage.
  • Entfall des Krankentagegeldes: Als Rentner kann das Krankentagegeld gestrichen werden, da es kein Einkommen mehr gibt, welches Sie absichern müssen – dadurch kann Ihr Monatsbeitrag spürbar sinken.
  • Standard- und Basistarif: In finanziellen Ausnahmesituationen stehen Ihnen alternative Tarife mit abgesenktem Beitrag zur Verfügung. Hier ist jedoch zu beachten, dass beide Tarife einen ähnlichen Leistungsumfang wie die GKV beinhalten. Sie sollten also lediglich die allerletzte Notoption sein.
  • Tarifwechsel nach § 204 VVG: Als Bestandskunde der Allianz haben Sie ein gesetzlich verankertes Recht, innerhalb der Gesellschaft in gleichwertige Tarife mit geringerem Beitrag wechseln zu können – und das ohne Gesundheitsprüfung und unter Beibehalt aller Altersrückstellungen. Der interne Tarifwechsel ist häufig die effektivste und nachhaltigste Methode um die PKV-Prämie zu senken. Auf gleichem Leistungslevel lässt sich eine Ersparnis von bis zu 50% erzielen.
  • Erhöhung der Selbstbeteiligung: Ein oft unterschätztes, aber wirkungsvolles Mittel: die Erhöhung der Selbstbeteiligung. Wenn Sie selten Leistungen in Anspruch nehmen, kann eine höhere Eigenbeteiligung lohnenswert sein – insbesondere dann, wenn die monatliche Beitragsersparnis höher ist als die potenzielle Mehrbelastung im Leistungsfall (muss). Diese Maßnahme lässt sich unkompliziert umsetzen und kann sofort spürbare Entlastung bringen.

Beitrag erhöht, was können Sie tun?

Wer eine Beitragserhöhung erhält, steht oft ratlos vor dem Schreiben. Dabei gibt es eine klare, gesetzlich verankerte Möglichkeit, die für viele Kunden deutlich bessere Ergebnisse liefert als ein Anbieterwechsel: Der interne Tarifwechsel nach §204 Versicherungsvertragsgesetz

Vorteile auf einen Blick:

  • Keine neue Gesundheitsprüfung, sofern keine besseren Leistungen gewünscht werden
  • Volle Mitnahme der Altersrückstellungen
  • Dauerhafte Beitragssenkung – häufig ohne Leistungsverlust
  • Schnelle Umsetzung möglich
  • Rechtlich klar geregelt und vom Gesetzgeber geschützt

Anbieterwechsel oder interner Tarifwechsel - was macht Sinn?

Merkmal

Anbieterwechsel

interner Tarifwechsel

Gesundheitsprüfung

Ja

Nein

Altersrückstellungen bleiben?

Bedingt / Nein

Ja

Beitragssenkung möglich

Ja, mit Risiko

Ja, ohne Risiko

Leistungen

Ungewiss

Vergleichbar / identisch

Aufwand

Hoch

Gering

Rechtssicherheit

Eingeschränkt

Hoch (gesetzlich verankert)

Diese Fehler nach einer Beitragserhöhung sollten Sie vermeiden

1. Vorschlag im Schreiben ungeprüft übernehmen

Das mitgelieferte Angebot wirkt attraktiv – enthält aber oft Tarife mit höherer Selbstbeteiligung, reduziertem Zahnschutz oder anderen Einschränkungen. Es fehlt die Transparenz und ein Stück weit auch der Wille der Gesellschaft, Ihnen wirklich aktiv weiterzuhelfen.

2. Übereilten Wechsel zu einem anderen Anbieter

Verlust der Altersrückstellungen, neue Gesundheitsprüfung, unbekannte Leistungen – ein Anbieterwechsel ist selten sinnvoll und birgt viele Risiken. Vor allem dann, wenn der neue Versicherer den Antrag zur Aufnahme noch ablehnen kann. Nach ausgesprochener Kündigung muss Sie die Nürnberger nicht wieder zu den ursprünglich gültigen Konditionen aufnehmen.

3. Hoffen auf Rückzahlung durch Klage

Anwälte werben mit Rückforderungen wegen angeblich unzulässiger Beitragserhöhungen. Die Realität:

  • Lange Verfahren
  • Hohe Kosten
  • Kaum Erfolg -> ein interner Tarifwechsel bringt mehr – und vor allem: sofort.

Fazit zur Beitragserhöhung

Eine Beitragserhöhung ist ärgerlich – aber auch eine Chance. Mit einem internen Tarifwechsel nach §204 VVG lassen sich Beiträge oft drastisch senken – ohne Leistungsabstriche, ohne neuen Vertrag und ohne Gesundheitsprüfung.

Nutzen Sie Ihre Möglichkeiten:
✔ Wir prüfen Ihre bestehenden Tarife
✔ Finden Sparpotenziale
✔ Und begleiten Sie durch den Wechsel

Jetzt unverbindlich beim Spezialisten anfragen und Beitragssenkung prüfen lassen.

Beitragsanpassungen der Generali 2026

Beitragsanpassungen der Generali 2026

Beitragsanpassungen der Generali 2026. Was Versicherte wissen müssen!

Die Generali Deutschland AG gehört zu den größten Versicherungskonzernen in Deutschland und bietet eine breite Auswahl an Tarifen in der privaten Krankenversicherung (PKV).

Besonders bekannt ist Generali für ihre modularen Tarife und innovativen Gesundheitsservices, die eine individuell anpassbare Absicherung ermöglichen.

Trotzdem kommt es zum  Jahreswechsel 2026 bei der Generali Krankenversicherung AG in Köln erneut zu Anpassungen der privaten Krankenversicherungsbeiträge. Von bis zu 23% Erhöhung ist die Rede.

Doch was steckt dahinter?. Welche Tarife betroffen sind, wie Sie reagieren sollten und warum der Tarifwechsel nach §204 VVG meist die klügste Entscheidung ist, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Welche Tarife der Generali werden 2026 angepasst?

Auch im Jahr 2026 müssen viele Kunden der Generali Krankenversicherung mit steigenden Beiträgen in ihrer privaten Krankenversicherung rechnen. Die Anpassungen betreffen voraussichtlich erneut sowohl Alt-Tarife (Bisex) als auch neuere Unisex-Tarife.

In den klassischen Bisex-Tarifen führt die sogenannte Entmischung des Tarifkollektivs zu einer zunehmenden Schieflage. Wenn jüngere, gesündere Versicherte kündigen oder in andere Tarife wechseln, bleiben kostenintensivere Personen zurück – was sich unweigerlich auf die Beitragskalkulation auswirkt.

Aber auch die modernen Unisex-Tarife kommen nicht ungeschoren davon. Gründe sind hier vor allem medizinischer Fortschritt, steigende Ausgaben im Gesundheitswesen und eine anhaltend schwierige Zinssituation, die die Rückstellungen belastet.

Welche Tarife konkret zum 01.01.2026 angepasst werden, erfahren Sie hier:

Geschlossene Tarife (Bisex)

Kompakttarife:

  • BS-Tariflinie (BSS, BSSN)
  • Vario-Tariflinie (V111S1, V111S2, V111S2P, V111S3, V112S1, V112S2, V112S3, V121S1, V121S2, V121S3, V122S1, V122S2, V122S3, V211S1, V211S2, V211S3, V212S1, V212S2, V212S3, V221S1, V221S2, V221S3, V222S1, V222S2, V222S2P, V222S3, V223S1, V223S2, V223S3, V232S1, V232S2, V232S3, V233S1, V233S2, V233S3, V322S1, V322S2, V322S3, V323S1, V323S2, V323S3, V332S1, V332S2, V332S3, V333S1, V333S2P, V333S3, V333S4)
  • Comfort-Tariflinie (Comfort1, Comfort2, Comfort3, Comfort4, Comfort5)
  • EK-Tariflinie (EKE 250, EKE 750, EKN 0, EKN 1000, EKN 1500, EKN 250, EKN 2500, EKN 600, EKS 250, EKS 1000)
  • C-Tariflinie (CH3H 1, CV3H 250, CV3H 500, CV3N 1, CV3N 250, CV3N 500, CVP500, CV3/1000, CV3/2000, CV3/500)
  • K-Tariflinie (KE 1500, KE 500, KEH 250, KEH 750, KN 0, KN 1, KN 2, KN 3, KN 500, KS 2, KS 500)

Ambulante Tarife:

  • A-Tariflinie (AV0, AV1400, AV2400, AV400, AV800, AVG, AMN 100, AMN 80, AVK)

Stationäre Tarife:

  • S-Tariflinie (S100, S200, S300, SV1, SV2, SV3, SV300)

Dentale Tarife:

  • Z-Tariflinie (ZV, ZVG, ZVP, Z80, Z90, ZN100)

Geschlossene Tarife (Unisex)

  • GesundPro-Tariflinie (GesundProB1, GesundProB2, GesundProB3, GesundProBP)
  • Privat-Tariflinie (Privat 1, Privat 2, Privat 3, Privatpro1, Privatpro2)

 

OffeneTarife (Unisex)

Tarif

Kinder

Jugendliche

Erwachsene

EinbettPlus

Stabil

Stabil

Stabil

GesundPro1

Stabil

Stabil

5 - 8%

GesundPro2

Stabil

Stabil

3 - 8%

GesundPro3

Stabil

Stabil

Stabil

GesundProP

Stabil

Stabil

7 - 9%

GesundSmart

7%

8%

Stabil

Hinweis: Die Tabelle wird regelmäßig aktualisiert. Dennoch besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit der Angaben.

Gründe für die Beitragsanpassung:

Die private Krankenversicherung darf Beiträge nur dann anpassen, wenn definierte Schwellenwerte überschritten werden – das schreibt der Gesetzgeber vor. Die Gründe sind vielfältig:

1. Entwicklung der medizinischen Versorgung

Immer neue Diagnoseverfahren, moderne Medikamente und innovative Behandlungen sorgen für bessere Heilungschancen – aber auch für höhere Kosten. Diese Innovationen schlagen sich direkt in den Beitragssätzen nieder.

2. Höhere Lebenserwartung

Je älter wir werden, desto mehr Gesundheitsleistungen benötigen wir – insbesondere im Rentenalter. Die Nürnberger muss diese längere Leistungsdauer einkalkulieren, was zu steigenden Beiträgen führt.

3. Gesundheitskosten steigen insgesamt

Zahnbehandlungen, stationäre Aufenthalte, Pflegekosten – nahezu alle Bereiche des Gesundheitssystems sind von einer spürbaren Kostensteigerung betroffen. Das wirkt sich unabhängig vom individuellen Bedarf auf alle PKV-Tarife aus.

4. Kapitalmarkt und Niedrigzins

Altersrückstellungen werden angelegt, um in Zukunft die Beiträge zu entlasten. Bei dauerhaft niedrigen Zinsen gelingt dies jedoch nur eingeschränkt – die Folge: steigende Prämien.

5. Tarifinterne Entmischung

Gerade in geschlossenen Tarifen der Generali zeigt sich ein deutlicher Trend: Junge, gesunde Versicherte wandern ab, während leistungshäufigere Personen im Kollektiv verbleiben – was die Prämienentwicklung negativ beeinflusst.

Wie kann die Generali im Rentenalter für stabile PKV-Beiträge sorgen?

Eine Beitragsanpassung mag häufig Sorgen mit sich bringen. Allen voran die Frage nach der Bezahlbarkeit der Beiträge im Rentenalter wird oft gestellt. Wir möchten Sie ein wenig beruhigen. Die Generali Krankenversicherung verfügt über verschiedene Sicherungsmechanismen, um Ihre Beiträge auch langfristig bezahlbar zu halten. Darüber hinaus gibt es einige weitere optimale Vorsorgemöglichkeiten, um den PKV-Beitrag zu optimieren. Dazu zählen unter anderem:

 

  • Tarifliche Altersrückstellungen: Ein Teil Ihrer Beiträge wird zur Seite gelegt, um künftige Kostensteigerungen im Alter abzufedern. Die tariflichen Rückstellungen sorgen ab dem 65. Lebensjahr für Beitragsstabilität.
  • Gesetzlicher Beitragszuschlag – GBZ (10 %): Dieser Zuschlag wird bis zum 60. Lebensjahr erhoben und dient ebenfalls der Beitragsentlastung im Alter. Mit dem 60. Lebensjahr endet die Zahlung des Zuschlags. Die Folge ist eine kleine Beitragssenkung. Eine weitere Beitragssenkung folgt dann mit 65, wenn die angesparten Mittel aus dem GBZ beitragsmindernd verwendet werden.
  • Beitragsentlastungstarif: Der Beitragsentlastungstarif ist ein freiwilliger Baustein, mit dem Sie Ihre Beiträge im Ruhestand dauerhaft senken können. Sie zahlen während des aktiven Erwerbslebens bewusst mehr, um später weniger zu bezahlen. Diese Variante kommt vor allem für jüngere Versicherte, und Angestellte in Frage.
  • Entfall des Krankentagegeldes: Als Rentner kann das Krankentagegeld gestrichen werden, da es kein Einkommen mehr gibt, welches Sie absichern müssen – dadurch kann Ihr Monatsbeitrag spürbar sinken.
  • Standard- und Basistarif: In finanziellen Ausnahmesituationen stehen Ihnen alternative Tarife mit abgesenktem Beitrag zur Verfügung. Hier ist jedoch zu beachten, dass beide Tarife einen ähnlichen Leistungsumfang wie die GKV beinhalten. Sie sollten also lediglich die allerletzte Notoption sein.
  • Tarifwechsel nach § 204 VVG: Als Bestandskunde der Allianz haben Sie ein gesetzlich verankertes Recht, innerhalb der Gesellschaft in gleichwertige Tarife mit geringerem Beitrag wechseln zu können – und das ohne Gesundheitsprüfung und unter Beibehalt aller Altersrückstellungen. Der interne Tarifwechsel ist häufig die effektivste und nachhaltigste Methode um die PKV-Prämie zu senken. Auf gleichem Leistungslevel lässt sich eine Ersparnis von bis zu 48% erzielen.
  • Erhöhung der Selbstbeteiligung: Ein oft unterschätztes, aber wirkungsvolles Mittel: die Erhöhung der Selbstbeteiligung. Wenn Sie selten Leistungen in Anspruch nehmen, kann eine höhere Eigenbeteiligung lohnenswert sein – insbesondere dann, wenn die monatliche Beitragsersparnis höher ist als die potenzielle Mehrbelastung im Leistungsfall (muss). Diese Maßnahme lässt sich unkompliziert umsetzen und kann sofort spürbare Entlastung bringen.

Beitrag erhöht, was können Sie tun?

Wer eine Beitragserhöhung erhält, steht oft ratlos vor dem Schreiben. Dabei gibt es eine klare, gesetzlich verankerte Möglichkeit, die für viele Kunden deutlich bessere Ergebnisse liefert als ein Anbieterwechsel: Der interne Tarifwechsel nach §204 Versicherungsvertragsgesetz

Vorteile auf einen Blick:

  • Keine neue Gesundheitsprüfung, sofern keine besseren Leistungen gewünscht werden
  • Volle Mitnahme der Altersrückstellungen
  • Dauerhafte Beitragssenkung – häufig ohne Leistungsverlust
  • Schnelle Umsetzung möglich
  • Rechtlich klar geregelt und vom Gesetzgeber geschützt

Anbieterwechsel oder interner Tarifwechsel - was macht Sinn?

Merkmal

Anbieterwechsel

interner Tarifwechsel

Gesundheitsprüfung

Ja

Nein

Altersrückstellungen bleiben?

Bedingt / Nein

Ja

Beitragssenkung möglich

Ja, mit Risiko

Ja, ohne Risiko

Leistungen

Ungewiss

Vergleichbar / identisch

Aufwand

Hoch

Gering

Rechtssicherheit

Eingeschränkt

Hoch (gesetzlich verankert)

Diese Fehler nach einer Beitragserhöhung sollten Sie vermeiden

1. Vorschlag im Schreiben ungeprüft übernehmen

Das mitgelieferte Angebot wirkt attraktiv – enthält aber oft Tarife mit höherer Selbstbeteiligung, reduziertem Zahnschutz oder anderen Einschränkungen. Es fehlt die Transparenz und ein Stück weit auch der Wille der Gesellschaft, Ihnen wirklich aktiv weiterzuhelfen.

2. Übereilten Wechsel zu einem anderen Anbieter

Verlust der Altersrückstellungen, neue Gesundheitsprüfung, unbekannte Leistungen – ein Anbieterwechsel ist selten sinnvoll und birgt viele Risiken. Vor allem dann, wenn der neue Versicherer den Antrag zur Aufnahme noch ablehnen kann. Nach ausgesprochener Kündigung muss Sie die Nürnberger nicht wieder zu den ursprünglich gültigen Konditionen aufnehmen.

3. Hoffen auf Rückzahlung durch Klage

Anwälte werben mit Rückforderungen wegen angeblich unzulässiger Beitragserhöhungen. Die Realität:

  • Lange Verfahren
  • Hohe Kosten
  • Kaum Erfolg -> ein interner Tarifwechsel bringt mehr – und vor allem: sofort.

Fazit zur Beitragserhöhung

Eine Beitragserhöhung ist ärgerlich – aber auch eine Chance. Mit einem internen Tarifwechsel nach §204 VVG lassen sich Beiträge oft drastisch senken – ohne Leistungsabstriche, ohne neuen Vertrag und ohne Gesundheitsprüfung.

Nutzen Sie Ihre Möglichkeiten:
✔ Wir prüfen Ihre bestehenden Tarife
✔ Finden Sparpotenziale
✔ Und begleiten Sie durch den Wechsel

Jetzt unverbindlich beim Spezialisten anfragen und Beitragssenkung prüfen lassen.

Beitragsanpassungen der Inter 2026

Beitragsanpassungen der Inter 2026

Beitragsanpassungen der Inter 2026. Was Versicherte wissen müssen!

Die Inter Krankenversicherung AG ist ein mittelständischer, aber traditionsreicher Anbieter im Bereich der privaten Krankenversicherung (PKV). Das Unternehmen hat sich einen Namen gemacht durch leistungsstarke Tarife, gute Kundenbetreuung und eine hohe Flexibilität, die es den Versicherten ermöglicht, ihre PKV genau an ihre Bedürfnisse anzupassen.

Doch leider sind die Kunden der Inter Krankenversicherung auch im kommenden Jahr nicht vor Beitragsanpassungen gefeit. Die Erhöhung für 2026 kann bis zu 57% betragen.

Doch was steckt dahinter?. Welche Tarife betroffen sind, wie Sie reagieren sollten und warum der Tarifwechsel nach §204 VVG meist die klügste Entscheidung ist, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Welche Tarife der Inter werden 2026 angepasst?

Auch im Jahr 2026 müssen viele Kunden der Inter mit steigenden Beiträgen in ihrer privaten Krankenversicherung rechnen. Die Anpassungen betreffen voraussichtlich erneut sowohl Alt-Tarife (Bisex) als auch neuere Unisex-Tarife.

In den klassischen Bisex-Tarifen führt die sogenannte Entmischung des Tarifkollektivs zu einer zunehmenden Schieflage. Wenn jüngere, gesündere Versicherte kündigen oder in andere Tarife wechseln, bleiben kostenintensivere Personen zurück – was sich unweigerlich auf die Beitragskalkulation auswirkt.

Aber auch die modernen Unisex-Tarife kommen nicht ungeschoren davon. Gründe sind hier vor allem medizinischer Fortschritt, steigende Ausgaben im Gesundheitswesen und eine anhaltend schwierige Zinssituation, die die Rückstellungen belastet.

Welche Tarife konkret zum 01.01.2026 angepasst werden, erfahren Sie hier:

Geschlossene Tarife (Bisex)

Kompakttarife:

  • B-Tarifreihe (BSS, BSS 1, BL, BL S10, BL S20, BLL S10, BLL S20)
  • Q-Tarifreihe (QMB 1200, QMB 300, QMB 600, QME 1200, QME 300, QME 600, QMP 1200, QMP 300, QMP 600)
  • G-Tarifreihe (GV, G110, G115, G120, G125, G210)
  • C-Tarifreihe (CC, CC S10, CC S20, CCL, CCL S10, CCL S20, CCS, CL, CL S10, CL S20, CLL, CLL S10, CLL S20)
  • Tarif SL
  • Tarif SLL
  • Tarif VK

Ambulante Tarife:

  • AH-Tarifreihe (AH100/0, AH100/1, AH100/2, AH100/3, AH100/4, AH100/5)

Stationäre Tarife:

  • Tarif BSZ
  • KH-Tarifreihe (KH 100/1, KH 100/2, KH 100/3)
  • S-Tarifreihe (S 110, S 120)
  • Tarif VW

Dentale Tarife:

  • Z-Tarifreihe (Z 110, Z 120, Z 130, ZHN100, ZHN90)

Geschlossene Tarife für Mediziner (Bisex)

Kompakttarife:

  • JA-Tarifreihe (JAK, JAL, JAL S10, JAL S20, JAP, JAP 1)
  • ZAK-Tarifreihe (ZAK 0, ZAK 0 + ZHN100, ZAK 1 + ZHN100, ZAK 2 + ZHN100, ZAKL 1, ZAKL 2, ZAKL 3S, ZAKLV 1, ZAKLV 2, ZAKV 0, ZAKV 0 + ZHN100, ZAKV 1 + ZHN100, ZAKV 2 + ZHN100)

Ambulante Tarife:

  • MA-Tarifreihe (MA100, MA110, MA200, MA210, MA220)

Stationäre Tarife:

  • J-Tarifreihe (JE)
  • MK-Tarifreihe (MK 1, MK 2)

Dentale Tarife:

  • M-Tarifreihe (MZ 100)
  • Z-Tarifreihe (ZAZ)

OffeneTarife (Unisex)

Tarif

Kinder

Jugendliche

Erwachsene

QMB 300 U

19%

19%

14 - 16%

QMB 600 U

11%

11%

12 - 17%

QMB 1200 U

10%

10%

10 - 14%

QME 300 U

28%

28%

11 - 13%

QME 600 U

21%

21%

15 - 17%

QME 1200 U

22%

22%

10 - 12%

QMP 300 U

28%

28%

12 - 15%

QMP 600 U

27%

27%

14 - 17%

QMP 1200 U

28%

28%

18 - 20%

Offene Tarife (Unisex) für Mediziner

Tarif

Kinder

Jugendliche

Erwachsene

JA S10 U

15%

15%

7 - 10%

JA S20 U

37%

37%

16 - 17%

JA U

Stabil

Stabil

16 - 19%

JABest

Stabil

Stabil

15 - 18%

JABest 1

15%

15%

7 - 11%

JABest 2

31%

31%

15 - 17%

JAK U

15%

15%

8 - 11%

JE U

Stabil

Stabil

Stabil

ZABest

13%

20%

9 - 12%

ZABest 1

13%

14%

8 - 12%

ZABest 2

13%

28%

9 - 12%

ZAK 1 U

21%

20%

12 - 14%

ZAK 2 U

20%

27%

13 - 14%

ZAK 3S U

31%

31%

26 - 28%

ZAK V1 U

21%

20%

13 - 14%

ZAK V2 U

18%

25%

13 - 14%

ZAMLBest

15%

28%

10 - 13%

ZAMLBest 1

14%

21%

8 - 13%

ZAMLBest 2

15%

57%

9 - 13%

Hinweis: Die Tabelle wird regelmäßig aktualisiert. Dennoch besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit der Angaben.

Gründe für die Beitragsanpassung:

Die private Krankenversicherung darf Beiträge nur dann anpassen, wenn definierte Schwellenwerte überschritten werden – das schreibt der Gesetzgeber vor. Die Gründe sind vielfältig:

1. Entwicklung der medizinischen Versorgung

Immer neue Diagnoseverfahren, moderne Medikamente und innovative Behandlungen sorgen für bessere Heilungschancen – aber auch für höhere Kosten. Diese Innovationen schlagen sich direkt in den Beitragssätzen nieder.

2. Höhere Lebenserwartung

Je älter wir werden, desto mehr Gesundheitsleistungen benötigen wir – insbesondere im Rentenalter. Die Nürnberger muss diese längere Leistungsdauer einkalkulieren, was zu steigenden Beiträgen führt.

3. Gesundheitskosten steigen insgesamt

Zahnbehandlungen, stationäre Aufenthalte, Pflegekosten – nahezu alle Bereiche des Gesundheitssystems sind von einer spürbaren Kostensteigerung betroffen. Das wirkt sich unabhängig vom individuellen Bedarf auf alle PKV-Tarife aus.

4. Kapitalmarkt und Niedrigzins

Altersrückstellungen werden angelegt, um in Zukunft die Beiträge zu entlasten. Bei dauerhaft niedrigen Zinsen gelingt dies jedoch nur eingeschränkt – die Folge: steigende Prämien.

5. Tarifinterne Entmischung

Gerade in geschlossenen Tarifen der Nürnberger zeigt sich ein deutlicher Trend: Junge, gesunde Versicherte wandern ab, während leistungshäufigere Personen im Kollektiv verbleiben – was die Prämienentwicklung negativ beeinflusst.

Wie kann die Inter im Rentenalter für stabile PKV-Beiträge sorgen?

Eine Beitragsanpassung mag häufig Sorgen mit sich bringen. Allen voran die Frage nach der Bezahlbarkeit der Beiträge im Rentenalter wird oft gestellt. Wir möchten Sie ein wenig beruhigen. Die Inter  Krankenversicherung verfügt über verschiedene Sicherungsmechanismen, um Ihre Beiträge auch langfristig bezahlbar zu halten. Darüber hinaus gibt es einige weitere Optimale Vorsorgemöglichkeiten, um den PKV-Beitrag zu optimieren. Dazu zählen unter anderem:

  • Tarifliche Altersrückstellungen: Ein Teil Ihrer Beiträge wird zur Seite gelegt, um künftige Kostensteigerungen im Alter abzufedern. Die tariflichen Rückstellungen sorgen ab dem 65. Lebensjahr für Beitragsstabilität.
  • Gesetzlicher Beitragszuschlag – GBZ (10 %): Dieser Zuschlag wird bis zum 60. Lebensjahr erhoben und dient ebenfalls der Beitragsentlastung im Alter. Mit dem 60. Lebensjahr endet die Zahlung des Zuschlags. Die Folge ist eine kleine Beitragssenkung. Eine weitere Beitragssenkung folgt dann mit 65, wenn die angesparten Mittel aus dem GBZ beitragsmindernd verwendet werden.
  • Beitragsentlastungstarif: Der Beitragsentlastungstarif ist ein freiwilliger Baustein, mit dem Sie Ihre Beiträge im Ruhestand dauerhaft senken können. Sie zahlen während des aktiven Erwerbslebens bewusst mehr, um später weniger zu bezahlen. Diese Variante kommt vor allem für jüngere Versicherte, und Angestellte in Frage.
  • Entfall des Krankentagegeldes: Als Rentner kann das Krankentagegeld gestrichen werden, da es kein Einkommen mehr gibt, welches Sie absichern müssen – dadurch kann Ihr Monatsbeitrag spürbar sinken.
  • Standard- und Basistarif: In finanziellen Ausnahmesituationen stehen Ihnen alternative Tarife mit abgesenktem Beitrag zur Verfügung. Hier ist jedoch zu beachten, dass beide Tarife einen ähnlichen Leistungsumfang wie die GKV beinhalten. Sie sollten also lediglich die allerletzte Notoption sein.
  • Tarifwechsel nach § 204 VVG: Als Bestandskunde der Allianz haben Sie ein gesetzlich verankertes Recht, innerhalb der Gesellschaft in gleichwertige Tarife mit geringerem Beitrag wechseln zu können – und das ohne Gesundheitsprüfung und unter Beibehalt aller Altersrückstellungen. Der interne Tarifwechsel ist häufig die effektivste und nachhaltigste Methode um die PKV-Prämie zu senken. Auf gleichem Leistungslevel lässt sich eine Ersparnis von bis zu 48% erzielen.
  • Erhöhung der Selbstbeteiligung: Ein oft unterschätztes, aber wirkungsvolles Mittel: die Erhöhung der Selbstbeteiligung. Wenn Sie selten Leistungen in Anspruch nehmen, kann eine höhere Eigenbeteiligung lohnenswert sein – insbesondere dann, wenn die monatliche Beitragsersparnis höher ist als die potenzielle Mehrbelastung im Leistungsfall (muss). Diese Maßnahme lässt sich unkompliziert umsetzen und kann sofort spürbare Entlastung bringen.

Beitrag erhöht, was können Sie tun?

Wer eine Beitragserhöhung erhält, steht oft ratlos vor dem Schreiben. Dabei gibt es eine klare, gesetzlich verankerte Möglichkeit, die für viele Kunden deutlich bessere Ergebnisse liefert als ein Anbieterwechsel: Der interne Tarifwechsel nach §204 Versicherungsvertragsgesetz

Vorteile auf einen Blick:

  • Keine neue Gesundheitsprüfung, sofern keine besseren Leistungen gewünscht werden
  • Volle Mitnahme der Altersrückstellungen
  • Dauerhafte Beitragssenkung – häufig ohne Leistungsverlust
  • Schnelle Umsetzung möglich
  • Rechtlich klar geregelt und vom Gesetzgeber geschützt

Anbieterwechsel oder interner Tarifwechsel - was macht Sinn?

Merkmal

Anbieterwechsel

interner Tarifwechsel

Gesundheitsprüfung

Ja

Nein

Altersrückstellungen bleiben?

Bedingt / Nein

Ja

Beitragssenkung möglich

Ja, mit Risiko

Ja, ohne Risiko

Leistungen

Ungewiss

Vergleichbar / identisch

Aufwand

Hoch

Gering

Rechtssicherheit

Eingeschränkt

Hoch (gesetzlich verankert)

Diese Fehler nach einer Beitragserhöhung sollten Sie vermeiden

1. Vorschlag im Schreiben ungeprüft übernehmen

Das mitgelieferte Angebot wirkt attraktiv – enthält aber oft Tarife mit höherer Selbstbeteiligung, reduziertem Zahnschutz oder anderen Einschränkungen. Es fehlt die Transparenz und ein Stück weit auch der Wille der Gesellschaft, Ihnen wirklich aktiv weiterzuhelfen.

2. Übereilten Wechsel zu einem anderen Anbieter

Verlust der Altersrückstellungen, neue Gesundheitsprüfung, unbekannte Leistungen – ein Anbieterwechsel ist selten sinnvoll und birgt viele Risiken. Vor allem dann, wenn der neue Versicherer den Antrag zur Aufnahme noch ablehnen kann. Nach ausgesprochener Kündigung muss Sie die Nürnberger nicht wieder zu den ursprünglich gültigen Konditionen aufnehmen.

3. Hoffen auf Rückzahlung durch Klage

Anwälte werben mit Rückforderungen wegen angeblich unzulässiger Beitragserhöhungen. Die Realität:

  • Lange Verfahren
  • Hohe Kosten
  • Kaum Erfolg -> ein interner Tarifwechsel bringt mehr – und vor allem: sofort.

Fazit zur Beitragserhöhung

Eine Beitragserhöhung ist ärgerlich – aber auch eine Chance. Mit einem internen Tarifwechsel nach §204 VVG lassen sich Beiträge oft drastisch senken – ohne Leistungsabstriche, ohne neuen Vertrag und ohne Gesundheitsprüfung.

Nutzen Sie Ihre Möglichkeiten:
✔ Wir prüfen Ihre bestehenden Tarife
✔ Finden Sparpotenziale
✔ Und begleiten Sie durch den Wechsel

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