Beitragsanpassungen der Inter 2026
von Thomas | Nov. 14, 2025 | Allgemein
Beitragsanpassungen der Inter 2026. Was Versicherte wissen müssen!
Die Inter Krankenversicherung AG ist ein mittelständischer, aber traditionsreicher Anbieter im Bereich der privaten Krankenversicherung (PKV). Das Unternehmen hat sich einen Namen gemacht durch leistungsstarke Tarife, gute Kundenbetreuung und eine hohe Flexibilität, die es den Versicherten ermöglicht, ihre PKV genau an ihre Bedürfnisse anzupassen.
Doch leider sind die Kunden der Inter Krankenversicherung auch im kommenden Jahr nicht vor Beitragsanpassungen gefeit. Die Erhöhung für 2026 kann bis zu 57% betragen.
Doch was steckt dahinter?. Welche Tarife betroffen sind, wie Sie reagieren sollten und warum der Tarifwechsel nach §204 VVG meist die klügste Entscheidung ist, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Welche Tarife der Inter werden 2026 angepasst?
Auch im Jahr 2026 müssen viele Kunden der Inter mit steigenden Beiträgen in ihrer privaten Krankenversicherung rechnen. Die Anpassungen betreffen voraussichtlich erneut sowohl Alt-Tarife (Bisex) als auch neuere Unisex-Tarife.
In den klassischen Bisex-Tarifen führt die sogenannte Entmischung des Tarifkollektivs zu einer zunehmenden Schieflage. Wenn jüngere, gesündere Versicherte kündigen oder in andere Tarife wechseln, bleiben kostenintensivere Personen zurück – was sich unweigerlich auf die Beitragskalkulation auswirkt.
Aber auch die modernen Unisex-Tarife kommen nicht ungeschoren davon. Gründe sind hier vor allem medizinischer Fortschritt, steigende Ausgaben im Gesundheitswesen und eine anhaltend schwierige Zinssituation, die die Rückstellungen belastet.
Welche Tarife konkret zum 01.01.2026 angepasst werden, erfahren Sie hier:
Geschlossene Tarife (Bisex)
Kompakttarife:
- B-Tarifreihe (BSS, BSS 1, BL, BL S10, BL S20, BLL S10, BLL S20)
- Q-Tarifreihe (QMB 1200, QMB 300, QMB 600, QME 1200, QME 300, QME 600, QMP 1200, QMP 300, QMP 600)
- G-Tarifreihe (GV, G110, G115, G120, G125, G210)
- C-Tarifreihe (CC, CC S10, CC S20, CCL, CCL S10, CCL S20, CCS, CL, CL S10, CL S20, CLL, CLL S10, CLL S20)
- Tarif SL
- Tarif SLL
- Tarif VK
Ambulante Tarife:
- AH-Tarifreihe (AH100/0, AH100/1, AH100/2, AH100/3, AH100/4, AH100/5)
Stationäre Tarife:
- Tarif BSZ
- KH-Tarifreihe (KH 100/1, KH 100/2, KH 100/3)
- S-Tarifreihe (S 110, S 120)
- Tarif VW
Dentale Tarife:
- Z-Tarifreihe (Z 110, Z 120, Z 130, ZHN100, ZHN90)
Geschlossene Tarife für Mediziner (Bisex)
Kompakttarife:
- JA-Tarifreihe (JAK, JAL, JAL S10, JAL S20, JAP, JAP 1)
- ZAK-Tarifreihe (ZAK 0, ZAK 0 + ZHN100, ZAK 1 + ZHN100, ZAK 2 + ZHN100, ZAKL 1, ZAKL 2, ZAKL 3S, ZAKLV 1, ZAKLV 2, ZAKV 0, ZAKV 0 + ZHN100, ZAKV 1 + ZHN100, ZAKV 2 + ZHN100)
Ambulante Tarife:
- MA-Tarifreihe (MA100, MA110, MA200, MA210, MA220)
Stationäre Tarife:
- J-Tarifreihe (JE)
- MK-Tarifreihe (MK 1, MK 2)
Dentale Tarife:
- M-Tarifreihe (MZ 100)
- Z-Tarifreihe (ZAZ)
OffeneTarife (Unisex)
Tarif | Kinder | Jugendliche | Erwachsene |
QMB 300 U | 19% | 19% | 14 - 16% |
QMB 600 U | 11% | 11% | 12 - 17% |
QMB 1200 U | 10% | 10% | 10 - 14% |
QME 300 U | 28% | 28% | 11 - 13% |
QME 600 U | 21% | 21% | 15 - 17% |
QME 1200 U | 22% | 22% | 10 - 12% |
QMP 300 U | 28% | 28% | 12 - 15% |
QMP 600 U | 27% | 27% | 14 - 17% |
QMP 1200 U | 28% | 28% | 18 - 20% |
Offene Tarife (Unisex) für Mediziner
Tarif | Kinder | Jugendliche | Erwachsene |
JA S10 U | 15% | 15% | 7 - 10% |
JA S20 U | 37% | 37% | 16 - 17% |
JA U | Stabil | Stabil | 16 - 19% |
JABest | Stabil | Stabil | 15 - 18% |
JABest 1 | 15% | 15% | 7 - 11% |
JABest 2 | 31% | 31% | 15 - 17% |
JAK U | 15% | 15% | 8 - 11% |
JE U | Stabil | Stabil | Stabil |
ZABest | 13% | 20% | 9 - 12% |
ZABest 1 | 13% | 14% | 8 - 12% |
ZABest 2 | 13% | 28% | 9 - 12% |
ZAK 1 U | 21% | 20% | 12 - 14% |
ZAK 2 U | 20% | 27% | 13 - 14% |
ZAK 3S U | 31% | 31% | 26 - 28% |
ZAK V1 U | 21% | 20% | 13 - 14% |
ZAK V2 U | 18% | 25% | 13 - 14% |
ZAMLBest | 15% | 28% | 10 - 13% |
ZAMLBest 1 | 14% | 21% | 8 - 13% |
ZAMLBest 2 | 15% | 57% | 9 - 13% |
Hinweis: Die Tabelle wird regelmäßig aktualisiert. Dennoch besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit der Angaben.
Gründe für die Beitragsanpassung:
Die private Krankenversicherung darf Beiträge nur dann anpassen, wenn definierte Schwellenwerte überschritten werden – das schreibt der Gesetzgeber vor. Die Gründe sind vielfältig:
1. Entwicklung der medizinischen Versorgung
Immer neue Diagnoseverfahren, moderne Medikamente und innovative Behandlungen sorgen für bessere Heilungschancen – aber auch für höhere Kosten. Diese Innovationen schlagen sich direkt in den Beitragssätzen nieder.
2. Höhere Lebenserwartung
Je älter wir werden, desto mehr Gesundheitsleistungen benötigen wir – insbesondere im Rentenalter. Die Nürnberger muss diese längere Leistungsdauer einkalkulieren, was zu steigenden Beiträgen führt.
3. Gesundheitskosten steigen insgesamt
Zahnbehandlungen, stationäre Aufenthalte, Pflegekosten – nahezu alle Bereiche des Gesundheitssystems sind von einer spürbaren Kostensteigerung betroffen. Das wirkt sich unabhängig vom individuellen Bedarf auf alle PKV-Tarife aus.
4. Kapitalmarkt und Niedrigzins
Altersrückstellungen werden angelegt, um in Zukunft die Beiträge zu entlasten. Bei dauerhaft niedrigen Zinsen gelingt dies jedoch nur eingeschränkt – die Folge: steigende Prämien.
5. Tarifinterne Entmischung
Gerade in geschlossenen Tarifen der Nürnberger zeigt sich ein deutlicher Trend: Junge, gesunde Versicherte wandern ab, während leistungshäufigere Personen im Kollektiv verbleiben – was die Prämienentwicklung negativ beeinflusst.
Wie kann die Inter im Rentenalter für stabile PKV-Beiträge sorgen?
Eine Beitragsanpassung mag häufig Sorgen mit sich bringen. Allen voran die Frage nach der Bezahlbarkeit der Beiträge im Rentenalter wird oft gestellt. Wir möchten Sie ein wenig beruhigen. Die Inter Krankenversicherung verfügt über verschiedene Sicherungsmechanismen, um Ihre Beiträge auch langfristig bezahlbar zu halten. Darüber hinaus gibt es einige weitere Optimale Vorsorgemöglichkeiten, um den PKV-Beitrag zu optimieren. Dazu zählen unter anderem:
- Tarifliche Altersrückstellungen: Ein Teil Ihrer Beiträge wird zur Seite gelegt, um künftige Kostensteigerungen im Alter abzufedern. Die tariflichen Rückstellungen sorgen ab dem 65. Lebensjahr für Beitragsstabilität.
- Gesetzlicher Beitragszuschlag – GBZ (10 %): Dieser Zuschlag wird bis zum 60. Lebensjahr erhoben und dient ebenfalls der Beitragsentlastung im Alter. Mit dem 60. Lebensjahr endet die Zahlung des Zuschlags. Die Folge ist eine kleine Beitragssenkung. Eine weitere Beitragssenkung folgt dann mit 65, wenn die angesparten Mittel aus dem GBZ beitragsmindernd verwendet werden.
- Beitragsentlastungstarif: Der Beitragsentlastungstarif ist ein freiwilliger Baustein, mit dem Sie Ihre Beiträge im Ruhestand dauerhaft senken können. Sie zahlen während des aktiven Erwerbslebens bewusst mehr, um später weniger zu bezahlen. Diese Variante kommt vor allem für jüngere Versicherte, und Angestellte in Frage.
- Entfall des Krankentagegeldes: Als Rentner kann das Krankentagegeld gestrichen werden, da es kein Einkommen mehr gibt, welches Sie absichern müssen – dadurch kann Ihr Monatsbeitrag spürbar sinken.
- Standard- und Basistarif: In finanziellen Ausnahmesituationen stehen Ihnen alternative Tarife mit abgesenktem Beitrag zur Verfügung. Hier ist jedoch zu beachten, dass beide Tarife einen ähnlichen Leistungsumfang wie die GKV beinhalten. Sie sollten also lediglich die allerletzte Notoption sein.
- Tarifwechsel nach § 204 VVG: Als Bestandskunde der Allianz haben Sie ein gesetzlich verankertes Recht, innerhalb der Gesellschaft in gleichwertige Tarife mit geringerem Beitrag wechseln zu können – und das ohne Gesundheitsprüfung und unter Beibehalt aller Altersrückstellungen. Der interne Tarifwechsel ist häufig die effektivste und nachhaltigste Methode um die PKV-Prämie zu senken. Auf gleichem Leistungslevel lässt sich eine Ersparnis von bis zu 48% erzielen.
- Erhöhung der Selbstbeteiligung: Ein oft unterschätztes, aber wirkungsvolles Mittel: die Erhöhung der Selbstbeteiligung. Wenn Sie selten Leistungen in Anspruch nehmen, kann eine höhere Eigenbeteiligung lohnenswert sein – insbesondere dann, wenn die monatliche Beitragsersparnis höher ist als die potenzielle Mehrbelastung im Leistungsfall (muss). Diese Maßnahme lässt sich unkompliziert umsetzen und kann sofort spürbare Entlastung bringen.
Beitrag erhöht, was können Sie tun?
Wer eine Beitragserhöhung erhält, steht oft ratlos vor dem Schreiben. Dabei gibt es eine klare, gesetzlich verankerte Möglichkeit, die für viele Kunden deutlich bessere Ergebnisse liefert als ein Anbieterwechsel: Der interne Tarifwechsel nach §204 Versicherungsvertragsgesetz
Vorteile auf einen Blick:
- Keine neue Gesundheitsprüfung, sofern keine besseren Leistungen gewünscht werden
- Volle Mitnahme der Altersrückstellungen
- Dauerhafte Beitragssenkung – häufig ohne Leistungsverlust
- Schnelle Umsetzung möglich
- Rechtlich klar geregelt und vom Gesetzgeber geschützt
Anbieterwechsel oder interner Tarifwechsel - was macht Sinn?
Merkmal | Anbieterwechsel | interner Tarifwechsel |
Gesundheitsprüfung | Ja | Nein |
Altersrückstellungen bleiben? | Bedingt / Nein | Ja |
Beitragssenkung möglich | Ja, mit Risiko | Ja, ohne Risiko |
Leistungen | Ungewiss | Vergleichbar / identisch |
Aufwand | Hoch | Gering |
Rechtssicherheit | Eingeschränkt | Hoch (gesetzlich verankert) |
Diese Fehler nach einer Beitragserhöhung sollten Sie vermeiden
1. Vorschlag im Schreiben ungeprüft übernehmen
Das mitgelieferte Angebot wirkt attraktiv – enthält aber oft Tarife mit höherer Selbstbeteiligung, reduziertem Zahnschutz oder anderen Einschränkungen. Es fehlt die Transparenz und ein Stück weit auch der Wille der Gesellschaft, Ihnen wirklich aktiv weiterzuhelfen.
2. Übereilten Wechsel zu einem anderen Anbieter
Verlust der Altersrückstellungen, neue Gesundheitsprüfung, unbekannte Leistungen – ein Anbieterwechsel ist selten sinnvoll und birgt viele Risiken. Vor allem dann, wenn der neue Versicherer den Antrag zur Aufnahme noch ablehnen kann. Nach ausgesprochener Kündigung muss Sie die Nürnberger nicht wieder zu den ursprünglich gültigen Konditionen aufnehmen.
3. Hoffen auf Rückzahlung durch Klage
Anwälte werben mit Rückforderungen wegen angeblich unzulässiger Beitragserhöhungen. Die Realität:
- Lange Verfahren
- Hohe Kosten
- Kaum Erfolg -> ein interner Tarifwechsel bringt mehr – und vor allem: sofort.
Fazit zur Beitragserhöhung
Eine Beitragserhöhung ist ärgerlich – aber auch eine Chance. Mit einem internen Tarifwechsel nach §204 VVG lassen sich Beiträge oft drastisch senken – ohne Leistungsabstriche, ohne neuen Vertrag und ohne Gesundheitsprüfung.
Nutzen Sie Ihre Möglichkeiten:
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